Sonderrechte für Niedersachsen
Piëchs und Porsches wollen VW-Gesetz verewigen
Der neue Streit über das VW-Gesetz kann Niedersachsen kaltlassen: Die Familien Porsche und Piëch wollen die Regelungen nach SPIEGEL-Informationen freiwillig in der Satzung des Konzerns festschreiben - für immer und ewig.
Hamburg - Die EU-Kommission hat gerade verkündet, dass sie die Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes erneut überprüfen will, Deutschland wird wegen des Gesetzes möglicherweise ein zweites Mal vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden.
Doch die Kommission kommt zu spät.
Front gegen die EU: Ministerpräsident Wulff, Wolfgang Porsche, VW-Chef Winterkorn, Ferdinand Piëch
Foto: ? Morris MacMatzen / Reuters/ REUTERS
Denn die Familien Porsche und Piëch, die über ihren Porsche-Besitz knapp über 50 Prozent der VW-Stammaktien kontrollieren, haben mit Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) eine weitreichende Vereinbarung getroffen.
Damit werden die Schutzrechte des Landes Niedersachsen unabhängig vom VW-Gesetz abgesichert. Entsprechend der Zusicherung der Familien Porsche und Piëch sollen die zwei wichtigsten Punkte des VW-Gesetzes in die Satzung des Unternehmens aufgenommen werden.
Erstens soll die Sperrminorität bei 20 Prozent bleiben. Das Land behält dann ein Vetorecht in allen wichtigen Entscheidungen. Zweitens soll das Entsendemandat bestehenbleiben, nachdem das Land zwei Vertreter in den Aufsichtsrat von VW schicken kann.
Ein entsprechender Beschluss soll voraussichtlich schon auf einer Sondersitzung der VW-Hauptversammlung im Oktober gefasst werden. Er wäre nur noch zu ändern, wenn Niedersachsen dem zustimmen würde. Damit ist kaum zu rechnen - insofern wäre er dauerhaft abgesichert.
Aktiengesellschaften dürfen sich solche Satzungsregeln mit der Mehrheit ihrer Hauptversammlung geben. Die neue Regel hätte auch Bestand, wenn das VW-Gesetz wegfallen würde.