Arbeitsmarkt 15 Millionen Beschäftigte arbeiten in Teilzeit

Agentur für Arbeit (in Hamburg)
Foto: Daniel Bockwoldt/ dpaDer deutsche Arbeitsmarkt wandelt sich: Insgesamt haben immer mehr Menschen einen Job, aber die Vollzeitstellen nehmen ab. Waren im vergangenen Jahr rund 15,3 Millionen Menschen in Teilzeit beschäftigt, betrug die Zahl zwanzig Jahre zuvor nur rund 8,3 Millionen. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist in den vergangenen zwanzig Jahren im Gegenzug von rund 25,9 Millionen auf 24 Millionen gesunken.
Auf diese Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg machte die Linke-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai aufmerksam. Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit.
1991 gab es noch 28,9 Millionen Vollzeit- und 6,3 Millionen Teilzeitbeschäftigte. Die Teilzeitquote stieg seither kontinuierlich von 17,9 Prozent auf 39 Prozent im vergangenen Jahr an. Seit 2010 nahm die Zahl der Vollzeitbeschäftigten bei leichten Schwankungen nach dem damaligen Tiefpunkt mit 22,8 Millionen wieder zu.

Die Zahl der Personen mit Nebenjob lag im Jahr 1991 bei 900.000, bis 2016 stieg sie auf rund 3 Millionen an. 1991 gab es noch 35,2 Millionen beschäftigte Arbeitnehmer insgesamt, im vergangenen Jahr waren es 39,3 Millionen. In diesem Zeitraum sank die Wochenarbeitszeit aller Beschäftigten von im Schnitt 35 auf 30 Stunden.
Regelungen zur Teilzeitarbeit sind derzeit auch Thema strittiger Beratungen in der Koalition. Ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) für ein neues Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr auf Vollzeit liegt wegen unterschiedlicher Vorstellungen zwischen Union und SPD auf Eis. Am 1. Mai spricht Nahles bei der Hauptkundgebung zum Tag der Arbeit mit DGB-Chef Reiner Hoffmann in Gelsenkirchen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, in den vergangenen zehn Jahren habe sich die Zahl der Arbeitnehmer in Teilzeit nahezu verdoppelt. Das IAB hat darauf hingewiesen, dass in der dieser Meldung zugrundeliegenden Agenturmeldung ein entsprechender Fehler enthalten war.