Höhere Verdienstgrenze Aus dem 400-Euro-Job wird der 450-Euro-Job

Erstmals seit zehn Jahren wird 2013 die Verdienstgrenze für Minijobs angehoben. Statt wie bisher 400 Euro sollen die geringfügig Beschäftigten dann 450 Euro verdienen dürfen, ohne Abgaben darauf zu bezahlen. Die Regierung lobt ihre Neuregelung, die Opposition tobt.
Reinigungskraft: Rund sieben Millionen Menschen sind geringfügig beschäftigt

Reinigungskraft: Rund sieben Millionen Menschen sind geringfügig beschäftigt

Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE/ AP

Berlin - Minijobber können ab dem kommenden Jahr 50 Euro mehr monatlich abgabenfrei verdienen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition hat der Bundestag am Donnerstag eine Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro zum 1. Januar 2013 beschlossen. Während die Regierungsparteien von einem "notwendigen Inflationsausgleich" sprachen, kritisierte die Opposition die Neuregelung scharf.

Es ist die erste Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze seit 2003. Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Minijobs im Rahmen der Hartz-Reformen eingeführt. Ziel war es, Erwerbslosen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Seither boomen Minijobs. Zuletzt lag die Zahl der geringfügig Beschäftigten bei knapp sieben Millionen.

Allerdings beinhaltet die Gesetzesänderung nun, dass in Zukunft Minijobs standardmäßig rentenversicherungspflichtig sind. Wer künftig eine neue geringfügige Beschäftigung aufnimmt und - wie bislang - keine Abgaben zahlen will, muss dies dann extra beantragen.

Auf diesem Wege solle ein Bewusstsein für den auch Minijobbern zugänglichen Schutz der Rentenversicherung geschaffen werden, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling. In ihrem Gesetzentwurf ging die Regierung allerdings davon aus, dass sich 90 Prozent der betroffenen Minijobber entscheiden werden, keine Abgaben zu zahlen. Bereits bestehende Minijobs unter der alten Grenze von 400 Euro werden auch mit dem neuen Gesetz vorerst automatisch rentenversicherungsfrei bleiben.

Schiewerling betonte, angesichts der Lohnsteigerungen der vergangenen zehn Jahre stelle man mit der Neuregelung "ein Stück Gerechtigkeit" her. Die Opposition sieht das anders: SPD, Grüne und Linke kritisierte, das Gesetz weite den Niedriglohnsektor aus und verschärfe Probleme in der Rentenversicherung sowie für geringfügig beschäftigte Frauen.

Die Arbeitsexpertin der SPD-Fraktion, Anette Kramme, sagte, durch die Novelle werde kaum ein Minijobber besser bezahlt. Stattdessen werde es "für Arbeitgeber nur leichter, normale Jobs in - etwas größere - Minijobs zu zerlegen".

stk/dapd
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