AKW-Laufzeitenverlängerung Greenpeace klagt vor Verfassungsgericht

Der Streit um die schwarz-gelbe Atompolitik flammt neu auf. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace klagt vor dem Verfassungsgericht gegen die Verlängerung der AKW-Laufzeiten. Der verlängerte Betrieb gefährde das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Atomkraftwerk an der Isar: Neuer Streit um Laufzeitenverlängerung

Atomkraftwerk an der Isar: Neuer Streit um Laufzeitenverlängerung

Foto: ddp

Hamburg - Greenpeace kämpft mit harten Bandagen gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke: Gemeinsam mit Anwohnern der sieben ältesten Atomkraftwerke in Deutschland zieht die Umweltorganisation vor das Bundesverfassungsgericht. Man werde Beschwerde gegen die im vergangenen Dezember von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene Novelle des Atomgesetzes einreichen, teilte Greenpeace per E-Mail-Botschaft mit. Der Bundestag hatte die Verlängerung der Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre beschlossen.

Der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke gefährde das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger. Vor allem die älteren Reaktoren entsprächen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik: Kein deutscher Atomreaktor könne dem Absturz eines großen Passagierflugzeugs standhalten. Die sieben ältesten Reaktoren verfügten sogar nur über einen geringen Schutz gegen den Absturz kleiner Flugzeuge. Zudem verstoße die Laufzeitverlängerung wegen der ungelösten Entsorgungsfrage gegen die Verfassung. Details zur Klage will Greenpeace am Donnerstag auf einer Pressekonferenz vorstellen.

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Die Umweltschützer sind nicht die einzigen, die gegen die Laufzeitenverlängerung klagen wollen: Die Ministerpräsidenten der fünf SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Berlin hatten bereits eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. Auch Linke und Grüne planen denselben Schritt. Sie hatten mehrfach kritisiert, dass Union und FDP die beiden Novellen des Atomgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen haben - obwohl die Länder für die Atomaufsicht der Meiler in ihrem Gebiet zuständig sind. Verfassungsrechtler räumen den Klägern durchaus Chancen ein.

ssu/dpa
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