Altenpflegerin Gericht segnet Kündigung wegen sechs Maultaschen ab

Sechs Maultaschen hatte eine Altenpflegerin aus dem Heim mitgenommen - deswegen wurde die 58-Jährige nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hat jetzt entschieden: Die Kündigung ist rechtens.
Maultaschen: Verstoß gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers

Maultaschen: Verstoß gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers

Foto: A3446 Patrick Seeger/ dpa

Radolfzell - Wegen sechs Maultaschen im Wert von kaum sechs Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied am Freitag, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen.

Das Gericht sah es nun durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Frau sechs Maultaschen mitgenommen hatte. Sie habe damit gegen eine Anweisung der Heimleitung verstoßen, wonach Essensreste nicht vom Personal mitgenommen werden dürften. Der Träger des Heims hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe, der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten.

Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro war von der Frau abgelehnt worden. Die Klägerin hatte argumentiert, dass die Maultaschen ohnehin im Müll gelandet wären. Sie habe an diesem Abend noch an einer internen Fortbildung teilnehmen müssen, und die Zeit habe nicht gereicht, um daheim zu Abend zu essen.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Pflegerin damit gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers verstoßen habe. Es sei verboten gewesen, sich mit Essen der Heimbewohner zu bedienen. Für das Personal werde täglich eine Extra-Verpflegung zum Preis von 3,35 Euro angeboten. "Der einzelne Arbeitnehmer kann nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen."

Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der langen Beschäftigung der 58-Jährigen wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Fall einer Sekretärin für bundesweites Aufsehen gesorgt, die sich an einem Buffet bedient hatte. Der Bauverband hatte der 59-Jährigen daraufhin gekündigt, sich nach dem ersten Verhandlungstermin in einem offenen Brief entschuldigt. Die Verantwortlichen zeigten außerdem die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung. Der Arbeitgeber dürfte allerdings weiter an der Trennung von der Mitarbeiterin festhalten.

Entlassungen wegen Bagatellschäden

Berliner Supermarktkassiererin

In den vergangenen Monaten hatten immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. So verlor unter anderem im Januar 2008 eine wegen der angeblichen Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro ihren Job. Die Frau hatte zuvor 31 Jahre in dem Unternehmen gearbeitet. Der Fall wird jetzt vor einem Gericht verhandelt. Überdies wurden im September 2008 zwei Mitarbeiter einer Bäckerei-Kette aus Bergkamen (Kreis Unna) fristlos entlassen. Sie hatten Brotaufstrich im Wert von zehn Cent verzehrt und nicht bezahlt.

mik/dpa/AP
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