Betrug auf Amazon und Co. Wie der Staat die Steuertrickser im Netz stoppen will

Durch Umsatzsteuerbetrug prellen Onlinehändler den Fiskus um Milliarden. Dafür wollen Bund und Länder jetzt Plattformen wie Amazon in Haftung nehmen. Ein sinnvoller Schritt, der aber nicht ausreicht.
Amazon-Lager in Großbritannien

Amazon-Lager in Großbritannien

Foto: Oli Scarff/ Getty Images

Immer mehr Deutsche erledigen ihre Einkäufe im Internet, gerade in der Vorweihnachtszeit. Doch hinter den günstigen Preisen auf Plattformen wie Amazon oder Ebay steckt oftmals Steuerbetrug. Ausländische Händler verkaufen Produkte, ohne dafür Umsatzsteuer abzuführen. Dem deutschen Fiskus entgehen so Milliarden, auch weil die Internetkonzerne bislang kaum gegen den Betrug vorgehen.

Damit soll nach dem Willen der Länderfinanzminister bald Schluss sein. Bei einem Treffen am Donnerstag beschlossen sie eine Gesetzesinitiative, die Amazon und Co. verstärkt zur Verantwortung ziehen soll. Wie soll das geschehen und wären die Schlupflöcher damit geschlossen? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Wie läuft der Betrug konkret ab?

Besonders Waren aus dem asiatischen Raum werden im Internet häufig verkauft, ohne dass die Händler dafür Umsatzsteuer abführen. Plattformen wie Amazon dienen dabei als so genannte Fulfillment-Dienstleister: Die Ware findet sich bereits in ihren Lagern in Deutschland oder in europäischen Nachbarländern und wird von dort aus zugestellt.

Eigentümer ist allerdings weiterhin ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas. Dieses müsste auch die Umsatzsteuer für Inlandsumsätze abführen und sich beim zuständigen Finanzamt registrieren - was jedoch die wenigsten Händler tun. So können betrügerische Anbieter zulasten der ehrlichen Konkurrenz ihre Kosten drücken und ihre Gewinnspanne steigern.

Was will die Politik dagegen tun?

Laut dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Thomas Schäfer (CDU) aus Hessen, fordern die Länder zwei Schritte: Zunächst soll über ein neues Gesetz eine sogenannte Haftungsregelung für die Plattformbetreiber eingeführt werden. Damit könnten Amazon, Ebay und andere künftig dafür in Haftung genommen werden, wenn externe Händler auf ihren Plattformen Umsatzsteuern hinterziehen. Bislang schieben die Konzerne die Verantwortung für den Betrug den Händlern zu.

Den Länderplänen zufolge dürften die Plattform-Betreiber künftig nur noch Händler zulassen, die steuerlich registriert sind. Fehlt die Registrierung, müssten sie den Anbieter sperren. Andernfalls würden Amazon oder Ebay selbst für entgangene Umsatzsteuer-Einnahmen haften. Den Einwand des Bundesverbands Onlinehandel, die Überprüfung von Steuerdaten sei schwierig, will Schäfer nicht gelten lassen. Schließlich hätten die Konzerne "riesige Erfahrung im Sammeln und im Registrieren von Daten".

In einem weiteren Schritt könnte dann bei den Marktplatzbetreibern auch eine Art von Quellensteuer eingeführt werden: Der Umsatzsteueranteil würde dadurch bei einem Verkauf direkt ans Finanzamt fließen, der Verkäufer erhielte lediglich den Nettobetrag. Schäfer macht sich zusammen mit seiner baden-württembergischen Amtskollegin Edith Sitzmann (Grüne) für eine solche Lösung stark.

Ist der Betrug damit gestoppt?

Nein. Zur Haftungsregelung wollen Bund und Länder nun gemeinsam einen Gesetzentwurf ausarbeiten, dem dann Bundesrat und Bundestag zustimmen müssen. Dies soll bis zum Frühjahr geschehen, allerdings könnte die Regierungsbildung das Vorhaben verzögern. Noch länger dürfte es bis zu einer Quellenbesteuerung dauern: Hier wird ein Konzept bis zur Jahreskonferenz der Finanzminister im Mai angepeilt.

Eine Haftungsregelung wäre zudem ein sinnvoller Schritt, der aber alleine nicht ausreicht. Das zeigt der Blick nach Großbritannien, das bereits eine solche Regelung eingeführt hat. Zwar hat allein Amazon UK seitdem Hunderte von Händlerkonten gesperrt, weil diese keine Steuernummer hinterlegten. Allerdings geben Händler offenbar zum Teil geklaute oder erfundene Steuernummern an. Es erscheine ihm sinnvoll, "noch einmal über den Ärmelkanal zu schauen", um solche Probleme möglichst zu vermeiden, sagte Schäfer bei einer Telefonkonferenz am Mittwoch.

Vorerst müssen die meisten Online-Steuertrickser damit wenig fürchten. Das liegt auch daran, dass die Behörden bislang fast nur gemeldete Händler überprüfen. Zum Aufspüren anderer Händler gibt es zwar seit Längerem Software, sie gilt jedoch als wenig effizient. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Mitte November ist die Rede von "erheblichem Verbesserungsbedarf bei den zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung bestehenden IT-Verfahren".

Wie könnte der Kampf verstärkt werden?

Im US-Bundesstaat Washington zeigen Behörde gerade, dass ein beherzteres Vorgehen Erfolg versprechend ist. Dort wurde Amazon verdonnert, vom Jahreswechsel an Umsatzsteuer auf alle von Marktplatzanbietern nach Washington verkauften Produkte abzuführen. Das Portal hat diese Regelung Mitte November akzeptiert. Dies könnte eine weitreichende Kehrtwende einleiten, da Amazons Hauptquartier in Washington liegt.

Weitere Staaten dürften folgen. So hat ein Richter aus Massachusetts angeordnet, Amazon müsse Informationen über die Händler bereitstellen, die Waren in dem Bundesstaat lagern. Auch in Kalifornien verlangen die Steuerfahnder Auskunft über die Marktplatzteilnehmer. Und in South Carolina wollen die Finanzbehörden von Amazon allein für das vergangene Jahr 57 Millionen Dollar, die dem Staat bei Verkäufen von unabhängigen Händlern entgangen seien.

Der Analyst und frühere Onlinehändler Mark Steier sieht das Vorgehen als mögliches Vorbild für Europa. "Die direkte Steuer wie in den USA ist der praktikabelste Ansatz", sagt er dem SPIEGEL. "Hier gibt es am wenigsten Schlupflöcher."

Ermutigt wurden die Behörden möglicherweise durch US-Präsident Donald Trump. Er hatte Amazon und seinen Gründer Jeff Bezos mehrmals öffentlich angegriffen. Unter anderem twitterte Trump: "Amazon fügt Händlern, die Steuern bezahlen, schweren Schaden zu (...) Viele Jobs gehen verloren!"

Mit Material von dpa

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