Internethandel Arbeitsagentur will Hartz-IV-Empfänger im Netz überwachen

Die Online-Aktivitäten von Hartz-IV-Empfängern sollen stärker überwacht werden. Die Bundesagentur für Arbeit fordert eine gesetzliche Grundlage, um Daten erheben zu können. Damit sollen Leistungsempfänger entlarvt werden, die im großen Stil Waren im Internet verkaufen.
Jobcenter in Berlin: Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce

Jobcenter in Berlin: Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce

Foto: imago

Hamburg - Hartz-IV-Empfänger, die im Internet Geld verdienen, sollen künftig stärker überwacht werden. Diesen Vorschlag hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemacht. Eine BA-Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Ziel sei es, eine "gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet" zu schaffen. Damit sollen Einkünfte aus dem Online-Handel aufgespürt und gegebenenfalls Leistungsmissbrauch nachgewiesen werden.

"Der Handel im Internet hat in den vergangenen Jahren massiv zugelegt", sagte die BA-Sprecherin. "Wir wollen prüfen können, ob Leistungsempfänger Einnahmen erzielen, durch die sie ihre Ansprüche auf Unterstützung verlieren." Vorstellbar wäre etwa eine Kooperation mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das bereits jetzt in diesem Bereich Daten erhebe.

Eine BZSt-Sprecherin bestätigte auf Anfrage die Existenz eines Programms namens Xpider. Damit durchsuche man das Internet nach steuerpflichtigen Unternehmern. Lässt sich nicht herausfinden, ob die gefundenen Nutzer Umsatzsteuer zahlen, werden die Treffer an die Bundesländer weitergereicht. Dort können die Finanzämter dann Verdachtsfälle eingehender prüfen.

Die BA strebt nun an, den Datenabgleich mit anderen Behörden auszuweiten: So sollten künftig auch die Daten von Hartz-IV-Beziehern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen sowie Informationen der Grundbuchämter an Jobcenter übermittelt werden. Auch sollten nicht mehr nur die Daten des Hartz-IV-Empfängers selbst, sondern auch die "sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft" bei anderen Sozialbehörden und Einrichtungen abgerufen werden dürfen, zitiert die "Bild"-Zeitung aus dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Die BA-Sprecherin wies darauf hin, dass es sich nur um einen von mehr als hundert Vorschlägen handle, die die Arbeitsagentur gemacht habe. Darunter seien auch viele Ideen, wie die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger entschärft werden könnten.

cte/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten