Bertelsmann-Studie Kinder von Alleinerziehenden häufiger auf Hartz IV angewiesen

Alleinerziehende sind in Deutschland besonders armutsgefährdet - und mit ihnen ihre Kinder. Ausbleibender Unterhalt verschärft die Situation vieler.
Foto: Matthias Hiekel/ picture alliance / dpa

Etwa 2,3 Millionen Mädchen und Jungen werden in Deutschland von nur einem Elternteil aufgezogen. Und damit sind sie deutlich häufiger von Armut bedroht als Kinder in Paarfamilien. Das geht aus der neuen Familienstudie der Bertelsmann-Stiftung hervor. Kinderarmut sei damit ganz wesentlich auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen.

Besonders deutlich wird diese Diskrepanz bei Hartz-IV-Beziehern: Jedes zweite Kind in dieser Gruppe lebt mit nur einem Elternteil. Mehr als ein Drittel aller Alleinerziehenden (37,6 Prozent) ist auf diese Sozialleistung des Staates angewiesen. Unter den Paarfamilien empfangen hingegen nur 7,3 Prozent Hartz IV.

Alleinerziehende haben zudem immer weniger Geld zur Verfügung. Der Anteil derer, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben, stieg 2014 um 6,6 Prozentpunkte auf 42 Prozent. Der Anteil armutsgefährdeter Paarfamilien dagegen ist um 11,7 Prozentpunkte zurückgegangen.

Ein Grund für die hohe Armutsgefahr seien ausbleibende Unterhaltszahlungen, heißt es in der Studie. "Hat man die Verantwortung für Erwerbsarbeit, Haushalt und Fürsorge und Erziehung der Kinder ganz allein, ist es sehr schwierig, ein Einkommen zu erwirtschaften, das für die Familie reicht. Bleibt dann der Unterhalt aus, rutschen viele unter die Armutsgrenze", erläutert Studienautorin Antje Funcke.

Die Kritik der Autoren richtet sich an die Politik. Obwohl die Zahl der Alleinerziehenden seit Jahren steige und mittlerweile jede fünfte Familie mit nur einem Elternteil sei, gelinge es der Familienpolitik bislang nicht, Armut wirksam zu bekämpfen.

Die Autoren sehen vor allem bei den Regelungen für den Kindesunterhalt Reformbedarf. Die Hälfte aller Alleinerziehenden erhalte gar keinen, weitere 25 Prozent nur unregelmäßig oder zu wenig Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Der Staat springt dann über einen Vorschuss ein - allerdings nur sechs Jahre lang und nur für Kinder unter zwölf Jahren. "Das ist eine Regelung, die die Kinder überhaupt nicht im Blick hat", kritisierte Funcke. Auch brauche es bessere Mechanismen, um die Ansprüche auf Unterhalt durchzusetzen.

brk/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten