Atomstreit EU-Gericht hebt Iran-Sanktionen teilweise auf

Bei den Sanktionen gegen Iran wegen seines Atomprogramms ist die EU aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs teilweise zu weit gegangen. In acht Fällen seien die Beweise, dass die Urananreicherung in Iran unterstützt wurde, zu dürftig. Endgültig sind die Urteile noch nicht.
Türme des Europäischen Gerichtshofs: Sanktionen in acht Fällen aufgehoben

Türme des Europäischen Gerichtshofs: Sanktionen in acht Fällen aufgehoben

Foto: Thomas Frey/ dpa

Luxemburg - Im Atomstreit mit Teheran hat der Europäische Gerichtshof einen Teil der Sanktionen der Europäischen Union gegen Iran aufgehoben. Das Einfrieren der in der EU angelegten Vermögen von sieben Gesellschaften sowie einer Person sei unzulässig. Die Maßnahmen müssten aufgehoben werden, urteilte das Gericht in erster Instanz. Mit den Sanktionen versucht die Staatengemeinschaft, Iran zu Verhandlungen über das iranische Atomprogramm zu bewegen.

Nach Ansicht der Richter hat die EU keine ausreichenden Beweise erbracht, dass die Post Bank Iran, die Iran Insurance Company, Good Luck Shipping und die Export Development Bank of Iran zur nuklearen Verbreitung beigetragen haben. Bei Maßnahmen gegen weitere Firmen habe der Rat der EU zudem vorliegende Beweise falsch beurteilt.

Dagegen bestätigte das Gericht die Sanktionen gegen die Bank Melli Iran und die Europäisch-Iranische Handelsbank. Die EU habe deren Gelder zurecht eingefroren.

Die Sanktionen müssen laut Urteil nicht sofort aufgehoben werden, sondern erst nach Ablauf einer Frist von etwas mehr als zwei Monaten. In dieser Zeit sind Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich.

Der Rat der Europäischen Union hatte die Sanktionen gegen den Iran im März erneut verschärft. Um Iran von seinem Atomprogramm abzubringen, friert die EU Konten von Unternehmen und Personen ein, die das Programm aus ihrer Sicht unterstützen. Bislang ohne Erfolg: Iran treibt die Anreicherung von Uran weiter voran.

Rechtssache T-35/10 u.a.

ade/dpa
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