Rente, Kindergeld, Steuererklärung Das kommt im neuen Jahr

Wer mehr Geld bekommt, welche Gebühren wegfallen, und worauf wir uns im neuen Jahr freuen dürfen - der Überblick.

Der Rentenbeitrag sinkt leicht - und die Renten selbst steigen.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung soll zum Jahreswechsel um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent sinken. Bei einem Bruttoverdienst von 3000 Euro monatlich führt das zu einer Entlastung von 1,50 Euro. Die 21 Millionen Rentner können sich trotzdem auf eine Anhebung ihrer Altersbezüge um rund drei Prozent einstellen - wenn sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickeln.

Das Kindergeld wird erhöht.

Allerdings nur um zwei Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro pro Monat.

Der Hartz-IV-Satz steigt leicht.

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar von 409 Euro auf 416 Euro, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner.

Die Steuererklärung wird ein bisschen unkomplizierter.

Für die Steuererklärung 2017 gilt erstmals eine Belegvorhalte- statt eine Belegvorlagepflicht. Das heißt: Wer seine Steuererklärung abgibt, ist nicht mehr verpflichtet, Belege mit einzureichen. Es genügt, sie aufzuheben und auf Nachfrage vorzuzeigen.

Kreditkartengebühren fallen bei Online-Einkäufen weg.

Ab dem 13. Januar gelten neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Bankkunden haften bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder des Onlinebankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro. Händler dürfen bei Buchungen übers Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Und ab November werden Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein.

Abonnenten von Streamingdiensten können ihre Abos auch im EU-Ausland nutzen.

Bei kostenpflichtigen Streamingdiensten wie Netflix, Amazon, iTunes oder Sky Go fällt das sogenannte Geoblocking weg. Filme, Musik oder Videospiele lassen sich ab dem 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen, ohne dass die Anbieter dafür zusätzliche Gebühren erheben dürfen.

Der 500-Euro-Schein verschwindet.

Die Europäische Zentralbank hatte schon 2016 das Aus für den 500-Euro-Schein beschlossen. Gegen Ende des Jahres wird nun die Ausgabe der Banknote eingestellt. Ihren Wert soll sie unbegrenzt behalten.

Für Neuwagen werden vermutlich höhere Kfz-Steuern fällig.

Wer plant, ein neues Auto zu kaufen, sollte dies vor dem 1. September tun, rät die Verbraucherzentrale NRW. Danach falle die Kfz-Steuer für neu zugelassene Fahrzeuge wegen des neuen Abgastests WLTP möglicherweise höher aus. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Neuwagen müssen ab dem 31. März mit dem eCall-System ausgerüstet sein, das bei schweren Unfällen automatisch einen Notruf absetzt.

Die EU-Pauschalreise-Richtlinie bringt Vor- und Nachteile.

Veranstalter von Pauschalreisen dürfen ab Juli bis zu 20 Tage vor Reisebeginn die Preise zum Beispiel wegen gestiegener Flughafengebühren um bis zu acht Prozent erhöhen - bislang waren nur fünf Prozent erlaubt. Bei Mängeln können Reisende ihre Ansprüche aber künftig zwei Jahre lang geltend machen. Bisher war das nur bis zu einem Monat nach der Rückkehr von der Reise möglich. Und generell gilt: Ab Mai speichert das Bundeskriminalamt Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste fünf Jahre lang.

Bauherren bekommen mehr Rechte.

Firmen müssen privaten Bauherren ab Januar detaillierte Baubeschreibungen aushändigen, sodass sie verschiedene Angebote besser vergleichen können und bei Streitigkeiten Beweise haben. Zudem müssen die Unternehmen verbindliche Angaben zur Zeit der Fertigstellung machen. Und: Häuslebauer können Bauverträge binnen 14 Tagen widerrufen.

vet/AFP
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