Bahnstreik
GDL und Bahn nehmen Vorschlag des Gerichts nicht an
Der Versuch des Arbeitsgerichts Frankfurt ist gescheitert: Gewerkschaft der Lokführer und Deutsche Bahn sollten einen Vergleich schließen. Doch die GDL beharrt auf Details, die die Bahn nicht akzeptiert. Jetzt wird ein Urteil erwartet.
GDL-Chef Weselsky, sein Anwalt Groß: Im Bahnstreik muss das Gericht entscheiden
Foto: Thomas Lohnes/ Getty Images
Frankfurt - Die Lokführergewerkschaft und die Bahn legen ihren Streit auch auf Drängen eines Gericht nicht bei. Die Gewerkschaft und der Konzern konnten sich am Donnerstagabend nicht auf Eckpunkte eines Kompromisses einigen.
Bei Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt hatte sich zunächst eine Einigung der streikenden Lokführer mit der Deutschen Bahnangekündigt. Die Parteien feilschten über den genauen Wortlaut eines von Richterin Ursula Schmidt vorgelegten Vergleichsvorschlags. Die GDLhatte zwar erst abgelehnt, dann aber eingelenkt. Sie wollte zusätzlich ausdrücklich festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten.
Bahn wollte Streik per einstweiliger Verfügung stoppen
Die Bahn hätte den ursprünglichen Vorschlag nach den Worten ihres Anwalts angenommen. Die Richterin hatte angeregt, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG aufzulisten, um eine Mediation oder Schlichtung vorzubereiten.
Da sich beide Streitparteien nicht einigen konnten, wird das Arbeitsgericht wohl noch am Abend entscheiden, ob der Streik der Lokführer rechtmäßig ist. Die Bahn hatte mit einer einstweiligen Verfügung den Lokführerstreik stoppen wollen. Sie hatte dargelegt, dass sie den am Mittwoch begonnenen Streik für unverhältnismäßig hält.
Kern des Konflikts ist, dass die GDL nicht mehr allein für die 20.000 Lokführer verhandeln will, sondern auch für rund 17.000 Zugbegleiter und Rangierführer. Die Vertretung dieser Gruppe beansprucht aber die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Die Bahn wiederum lehnt konkurrierende Gehaltsabschlüsse ab.