Erfolg für Deutsche Wohnen Berliner Landgericht kippt Mietspiegel

Darf ein Vermieter in Berlin die Miete über Mietspiegelniveau erhöhen? Ja, sagt das Landgericht und gibt einer Deutsche-Wohnen-Tochter recht. Mietervertreter sprechen von einem "Schlag ins Gesicht".
Wohnhäuser in Berlin-Wilmersdorf (Archiv)

Wohnhäuser in Berlin-Wilmersdorf (Archiv)

Foto: Paul Zinken/ picture alliance / dpa

Erfolg für den umstrittenen Immobilienkonzern Deutsche Wohnen: Seine Tochterfirma Gehag hat vor dem Landgericht Berlin erreicht, dass sie eine Miete über die Grenze des Berliner Mietspiegels anheben darf. Das berichtet der "Tagesspiegel" .

Das Landgericht korrigierte demnach ein Urteil der ersten Instanz. Damit dürfe die Deutsche Wohnen für eine Wohnung in der Argentinischen Allee die Miete um fast 43 Euro auf etwa 575 Euro erhöhen.

Das sei zulässig, weil der "Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage darstellt", zitiert die Zeitung eine Stellungnahme der Deutsche Wohnen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger habe das untersucht - der Gutachter komme dabei "zu dem Ergebnis, dass der Mietspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde".

Die Deutsche Wohnen hatte wiederholt geäußert, dass der Mietspiegel ihrer Auffassung nach angreifbar sei. Deshalb seien für einige Mieterhöhungen Vergleichswohnungen herangezogen worden.

Tragweite des Urteils unklar

Der Konzern steht derzeit im Mittelpunkt einer Debatte über Enteignungen von Großvermietern - die Bürgerinitiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" sammelt Unterschriften für ein Volksbegehren und will durch Enteignungen bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Mietervertreter kritisierten die Entscheidung des Gerichts. Der Alternative Mieterverein sprach gegenüber dem "Tagesspiegel" von einem "Schlag ins Gesicht der Mieter". Die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner, forderte gegenüber der Zeitung eine bundesweite Rechtsverordnung für die Erstellung von Mietspiegeln.

Welche Auswirkungen das Urteil hat, ist derzeit noch unklar. So habe eine Kammer des Landgerichts bereits vor vier Jahren einmal auf Grundlage eines Gutachtens die Gültigkeit des Mietspiegels infrage gestellt, schreibt der "Tagesspiegel". Alle anderen Kammern hätten jedoch nicht daran gezweifelt. Außerdem sei der Mietspiegel 2017 anders erhoben worden als 2015.

Jedoch sei es möglich, dass andere Immobilienunternehmen sich auf das Urteil berufen und ebenfalls Mieten deutlich anheben.

Aktenzeichen: 63 S 230/16

kko
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