Berliner Wohnungsmarkt Mietendeckel könnte auch Staffelmieten betreffen
Der rot-rot-grüne Senat in Berlin verfolgt unbeirrt das Ziel, den Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Nach und nach werden auch Details der geplanten Regelung bekannt.
Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg: Unterschiedlich hohe Obergrenzen
Foto: Lothar Ferstl/ dpaDer geplante Mieterhöhungsstopp für fünf Jahre in Berlin könnte auch Staffelmieten betreffen. Bausenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) sagte dem Handelsblatt: "Bei Staffelmietvereinbarungen ist die zum Wirkungszeitpunkt des Berliner Mietengesetzes geltende Mietstaffel relevant, diese darf während der Laufzeit des Mietengesetzes nicht weiter erhöht werden."
Der rot-rot-grüne Senat hatte sich jüngst auf Eckpunkte für einen Mietendeckel geeinigt. Ziel ist es, dass die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu beruhigen. Berlin wäre das erste Bundesland in Deutschland mit einem Mieterhöhungsstopp. Aus der Wohnungswirtschaft kommt Kritik. Juristen äußern Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.
Der Mietendeckel sieht auch vor, dass überhöhte Mieten auf Antrag gesenkt werden können. Es könnte unterschiedlich hohe Obergrenzen geben, an denen sich das Ganze dann orientiert. Unlängst hatte Lompscher dem SPIEGEL bereits mögliche Kriterien wie Alter, Zustand und Ausstattung des Gebäudes genannt.
Im Video: Mietendeckel in Berlin - Wenn der Staat in den Immobilienmarkt eingreift
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