Neues Großprojekt Berliner Kanzler-Bahn wird 92 Millionen Euro teurer

Die neue Berliner U-Bahn, auch Kanzler-Bahn genannt, wird teurer als bislang geplant. Laut "Berliner Morgenpost" steigen die Kosten von 433 auf 525 Millionen Euro. Zahlen müssen dies die Auftraggeber: also das Land und der Bund.
Berliner U-Bahn: Verlängerung der U5 soll 2019 abgeschlossen sein

Berliner U-Bahn: Verlängerung der U5 soll 2019 abgeschlossen sein

Foto: Maurizio Gambarini/ dpa

Berlin - Die Kosten für die im Bau befindliche U-Bahn durch Berlins historische Mitte, die sogenannte Kanzler-U-Bahn, sollen um 92 Millionen Euro steigen. Neuerdings werde mit einem Gesamtvolumen von 525 Millionen Euro gerechnet, sagte die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Sigrid Nikutta, der "Berliner Morgenpost". Bislang hatte die BVG für den Bau der gut zwei Kilometer langen Tunnelstrecke zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor 433 Millionen Euro veranschlagt.

Die in der aktuellen Kostenschätzung errechneten Mehrkosten müssten der Bund und das Land Berlin als Auftraggeber für das Bauvorhaben tragen, erläuterte Nikutta. Verhandlungen über zusätzliche Finanzmittel habe es noch nicht gegeben. Es gebe dafür bislang keine Notwendigkeit. Denn das im Sommer 2012 gestartete Vorhaben liege noch innerhalb des Finanzrahmens.

Die Fertigstellung der aus zwei Tunnelröhren und drei neuen Bahnhöfen bestehenden Strecke ist derzeit für Herbst 2019 vorgesehen. Seit August 2009 fährt die U55 bereits zwischen Brandenburger Tor und Hauptbahnhof.

Der bis dahin zu erwartende Anstieg der Baupreise sowie zusätzliche Aufwendungen etwa für Öffentlichkeitsarbeit und die juristische Begleitung des Projekts seien in der jetzt erfolgten Neukalkulation der Gesamtkosten berücksichtigt, sagte Nikutta. Zudem seien zuvor nicht geplante Leistungen mit eingerechnet worden. Dazu gehöre zum Beispiel auch der drei Millionen Euro teure Bau eines Logistikhafens an der Spree, über den ein Großteil des durch den Tunnelbau entstehenden Erdaushubs abtransportiert wird.

cte/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten