Klage von Hoteliers Verfassungsrichter sollen über Bettensteuer entscheiden

Glocke an einer Rezeption: Hoteliers wehren sich gegen Zusatzabgabe
Foto: Swen Pförtner/ dpaAuf der Suche nach neuen Einnahmequellen haben Städte wie Berlin, Hamburg und Bremen den Tourismus entdeckt. Hotels müssen bei Privatreisenden vom Übernachtungspreis je nach Stadt einen gewissen Prozentsatz als Steuern abführen. Dagegen wehren sich Hoteliers - und wollen nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeiführen.
Hoteliers aus Hamburg und Bremen haben gegen die umstrittene Bettensteuer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Klagen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt nach eigenen Angaben die Unternehmer. Das Bundesverfassungsgericht solle abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht, hieß es.
Beide Hoteliers waren im Sommer vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert. Das Gericht hatte am 15. Juli die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig erklärt (Aktenzeichen II R 32/14 und II R 33/14).
Gegen diese Entscheidung des obersten deutschen Steuergerichts wiederum richtet sich nun die Klage vor dem Verfassungsgericht, sagte Dehoga-Geschäftsführer Jürgen Benad dem "Weser-Kurier". Die Hoteliers argumentieren laut Benad in ihrer Klageschrift, die Länder hätten gar keine Befugnis zur Erhebung einer solchen Sonderabgabe. Der Stadtstaat Bremen nahm laut "Weser-Kurier" im vergangenen Jahr mit seiner Citytax 2,5 Millionen Euro ein, Hamburg im vergangenen Jahr rund elf Millionen Euro.
Wer privat in einem Hotel übernachtet, muss in Hamburg je nach Preis bis zu mehrere Euro je Nacht zusätzlich bezahlen. In Bremen gilt je nach Hotelkategorie eine Staffelung bis zu drei Euro. Geschäftsreisende bleiben verschont.
Bundesweit führen immer mehr Kommunen eine Kultur- oder Tourismusabgabe ein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies 2007 gebilligt, allerdings nur für private Übernachtungen.