BGH-Urteil Alte Lebensversicherungen bleiben gültig

Das BGH-Urteil bringt Klarheit für Millionen von Menschen: Alte Lebensversicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis Ende 2007 bleiben wirksam. Betroffene Kunden können eingezahlte Prämien daher nicht nach Jahren zurückfordern.
BGH in Karlsruhe: Urteil zu Lebensversicherungen nach dem "Policenmodell"

BGH in Karlsruhe: Urteil zu Lebensversicherungen nach dem "Policenmodell"

Foto: Uli Deck/ dpa

Karlsruhe - Das Verfahren betrifft Lebensversicherungen, die von Mitte 1994 bis Ende 2007 nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen wurden: Altverträge aus dieser Zeit können nicht nachträglich widerrufen werden, wenn der Kunde zwar fehlerfrei, aber erst nach Abschluss über alle Vertragsinhalte aufgeklärt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Kunden solcher alter Lebensversicherungen können eingezahlte Prämien nicht nach Jahren zurückfordern.

In dem konkreten Fall hatte ein Kunde seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung 2004 gekündigt und 2011 Widerspruch eingelegt. Die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen wies darauf hin, dass sich der Kunde widersprüchlich verhalten habe. Denn er habe die gesetzliche Widerspruchsfrist verstreichen lassen und jahrelang einbezahlt, sagte Mayen.

Bei dem von dem Verfahren betroffenen "Policenmodell" erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins. Den Vertrag konnte er 14 Tage lang widerrufen, nachdem er vorschriftsmäßig über seine Rechte belehrt worden war.

Der Anwalt des Klägers hatte argumentiert, dass die Verträge gegen EU-Recht verstießen. Demnach sei bereits in den Neunzigerjahren eine umfassende Information des Verbrauchers zu einem früheren Zeitpunkt als damals in Deutschland üblich verpflichtend gewesen.

Die Richterin argumentierte hingegen, eine Unwirksamkeit aller Verträge sei nur vermeintlich eine verbraucherfreundliche Lösung. "Millionen von Verträgen stünden dann unter dem Damoklesschwert der Unwirksamkeit". In so einem Fall könnten auch die Assekuranzen Versicherungen auflösen, etwa weil der Vertrag für sie heute nicht mehr lukrativ sei. Viele Versicherte seien mit ihrer Lebensversicherung jedoch zufrieden und hätten etwa ihre Altersvorsorge darauf aufgebaut.

bos/dpa/Reuters
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