Brandbrief aus Brüssel Britische Banken ignorieren Boni-Begrenzung

Mit einer Klage vor dem EuGH will die britische Regierung die Boni-Deckelung für Banker kippen. Die Banker selbst halten das aufwendige Verfahren gar nicht für nötig - sie beachten die Direktive aus Brüssel ohnehin kaum.
Bankenviertel in London: Feste Zulagen zum normalen Gehalt

Bankenviertel in London: Feste Zulagen zum normalen Gehalt

Foto: Kirsty Wigglesworth/ AP

Luxemburg - Die Europäische Union will Banken Tricksereien bei den neuen Grenzen für Bonuszahlungen nicht durchgehen lassen. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier kündigte ein schnelles und koordiniertes Vorgehen gegen mögliche Schlupflöcher an, wie er in einem öffentlich gewordenen Brief an die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA schrieb. Banker-Boni sind nach EU-Recht seit Jahresbeginn auf die Höhe des jeweiligen Jahresgehalts begrenzt. Wenn die Aktionäre einer Bank zustimmen, darf die Prämie maximal das Doppelte des Grundgehalts betragen. Großbritannien kämpfte am Montag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die europaweiten Grenzen.

Einige Banken umgehen die neuen Regeln, indem sie ihren Top-Mitarbeitern feste Zulagen zum normalen Gehalt zahlen. Dazu zählen die britischen Großbanken Barclays, Bank of Scotland, Lloyds und HSBC. Barnier sprach in seinem Brief von "starken Bedenken" gegen diese Praxis und schrieb an EBA-Chef Andrea Enria: "Es ist wichtig, nun eine gemeinsame proaktive Haltung bei diesem bedeutenden Thema einzunehmen." Die Bankenaufsichtsbehörde (EBA) legt fest, welche Mitarbeiter unter die neuen Regeln fallen.

Großbritannien hat sich von Anfang an gegen die EU-Vorschriften gewehrt, weil es um seinen Finanzplatz London fürchtet - wurde aber innerhalb der EU überstimmt. Daraufhin klagte London dagegen. Die britische Regierung bemängelt unter anderem die Rechtsgrundlage. In einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg kritisierte ein Vertreter Großbritanniens, dass die Vorgaben nicht vom EU-Recht gedeckt seien: "Es ist nicht Aufgabe der Union, eine Maximalschwelle festzulegen - und auch keine Mindestschwelle."

Übermäßige Anreize

Besonders umstritten ist, ob es sich um eine Beschränkung des Arbeitsentgelts handelt. London argumentiert so und verweist darauf, dass dies nicht in der Zuständigkeit der EU liege. Vertreter des EU-Parlaments hielten dagegen, dass es sich nicht um eine direkte Beeinflussung von Lohnobergrenzen handle. Ein Anwalt der EU-Kommission sagte: "Hier geht es nicht um die Tarifautonomie der Sozialpartner, sondern um übermäßige Anreize für einen kleinen Kreis von Menschen."

Die Klage richtet sich gegen die EU-Gesetzgeber, also das Europaparlament und den Ministerrat. Verfahren vor dem EuGH dauern meist ein bis zwei Jahre. Als nächsten Schritt wird der einflussreiche Gutachter am EuGH am 20. November sein Gutachten vorlegen, das Urteil dürfte erst im kommenden Jahr fallen. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung - die Vorgaben gelten seit Anfang 2014.

Die EU hatte die schärferen Regeln nach dem Zusammenbruch der US-Bank Lehmann Brothers 2008 und der weltweiten Finanzkrise auf den Weg gebracht. Ziel war es, die Banken krisenfester zu machen. Hohe Boni für Banker gelten als ein Auslöser der Finanzkrise 2008/2009, weil Investmentbanker für Geldhäuser risikoreiche Geschäfte übernahmen, an denen sie selbst kräftig mitverdienten.

Die Klage der Briten hatte in Brüssel für Ärger gesorgt, weil EU-Parlamentarier darin Lobbypolitik und innenpolitische Motive sehen.

mik/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren