Kompromiss bei Rückkehr in Vollzeit Kabinett beschließt Recht auf befristete Teilzeit

Bundesarbeitsminister Heil (v.l.) mit Bundesfamilienministerin Giffey und Außenminister Maas
Foto: Michael Kappeler/ dpaArbeitnehmer sollen künftig das Recht auf befristete Teilzeit erhalten. Das Bundeskabinett stimmte dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung einer Brückenteilzeit zu. Von Januar 2019 an sollen Vollzeitarbeitnehmer für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren in Teilzeit wechseln - und anschließend wieder auf Vollzeit zurückkehren können. Dem in der Union lange kritisierten Entwurf zufolge soll das Recht in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern gelten.
"Arbeit, die zum Leben passt - das ist für immer mehr Menschen ein entscheidender Wert und für mich ein wesentliches Ziel", sagte Heil. Der Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit sei dabei ein großer Schritt.
Es sollten dadurch "vor allem Frauen künftig nicht mehr in der Teilzeitfalle hängen gelassen" werden, fügte Heil hinzu. Damit sei die Brückenteilzeit auch ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Vermeidung von Altersarmut. "Und sie sichert Fachkräfte, die wir dringend brauchen", sagte der Minister.
Allerdings werden bei Weitem nicht alle Arbeitnehmer profitieren. Denn das Recht auf befristete Teilzeit soll nur für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten gelten und nur bei mehr als 200 Beschäftigten ohne Beschränkung. (Mehr über die Ansprüche, die sich aus dem Recht zur Brückenteilzeit ergeben, erfahren Sie hier.)
Weitgehendes Zugeständnis
Heil hatte bereits Mitte April einen Gesetzentwurf vorgelegt - doch die Union hatte anschließend Veränderungen verlangt. Sie störte sich vor allem am zweiten Teil des Gesetzes. Dieses betrifft Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten. Für sie hatte Heil die Möglichkeit zur Rückkehr in Vollzeit erheblich verbessern wollen. Denn ursprünglich war vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes zu tragen hat, wenn ein Arbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Bislang muss der Arbeitnehmer den Beweis erbringen, dass eine entsprechende Stelle existiert und er dafür geeignet ist.
Der SPD-Arbeitsminister machte hier schließlich Zugeständnisse - und schwächte diese Regelung stark ab. Der Gesetzentwurf ist nun durch eine Klarstellung ergänzt worden: "Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen."
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Zustimmung im Kabinett als "wichtigen Schritt", dem allerdings weitere folgen müssten. Der Entwurf enthalte "spürbare Fortschritte, auch wenn er deutlich hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen zurückbleibt", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Nötig sei mehr Arbeitszeitsouveränität für alle Beschäftigten.