Berliner Chaos-Flughafen Brüssel startet Verfahren gegen Deutschland wegen BER

Dem Hauptstadtflughafen BER droht das nächste Ungemach: Die EU-Kommission hat wegen des Bauprojekts ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Bei der Planung der Flugrouten sollen Umweltgesetze missachtet worden sein.
Flughafen Berlin Brandenburg: Verfahren gegen Deutschland

Flughafen Berlin Brandenburg: Verfahren gegen Deutschland

Foto: Patrick Pleul/ dpa

Berlin/Brüssel - Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des in Bau befindlichen Hauptstadtflughafens ein. Ein Sprecher der Behörde sagte am Donnerstag in Brüssel, es gehe um die Beachtung von europäischen Umweltgesetzen im Zusammenhang mit den geplanten Flugrouten. "Wir haben Beschwerden erhalten."

"So wie die Dinge stehen, würden wir Deutschland sagen, dass es Teile seiner Gesetzgebung gibt, die EU-Umweltrecht nicht respektieren", sagte der Sprecher. "Wir würden von ihnen erwarten, dass sie ihre Gesetzgebung so ändern, dass sie kompatibel mit der EU-Gesetzgebung wird."

Deutschland muss nun binnen zwei Monaten zu den Fragen der Kommission Stellung nehmen und später gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Sollte sich die Bundesregierung nicht mit der EU-Kommission einigen, kann die Brüsseler Behörde den Fall vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bringen. Das oberste EU-Gericht kann am Ende auch mit Zwangsgeldern Druck machen.

Flughafensprecher Ralf Kunkel verwies auf das Bundesverkehrsministerium und sagte: "Auf die Fertigstellung des BER hat das keinen Einfluss." Es gehe um grundsätzliche Fragen der Flugroutenfestlegung.

Die Klage zeichnet sich bereits seit Januar ab. Damals hatte die Kommission den deutschen Behörden in einem Brief vorgeworfen, dass die festgelegten Flugrouten "erheblich" von denen abweichen würden, auf die man sich in der Planfeststellung geeinigt hatte. Damit verstoße Deutschland gegen zwei EU-Richtlinien.

Die EU-Kommission kritisierte, dass für die neuen Flugrouten keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt war. Sie würden durch Natur- und Vogelschutzgebiete verlaufen und damit seltene Vogelarten gefährden.

Das Bundesverkehrsministerium weist die Vorwürfe dagegen bislang zurück. Es seien alle Umweltstandards eingehalten worden, heißt es aus dem Ministerium. In den vergangenen Monaten hatte es Verhandlungen zwischen der Kommission und der Bundesregierung gegeben, um das Verfahren abzuwenden.

ade/AFP/dpa
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