Bis zu 2000 Euro Staatshilfe Bund und Länder einigen sich auf Härtefall-Hilfen für Ölheizungen

Bislang galt die staatliche Preisbremse nicht für diejenigen, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Nun soll es eine Lösung für Härtefälle geben.
Heizöl bei der Anlieferung

Heizöl bei der Anlieferung


Foto: David Inderlied / dpa

Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen für private Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten, wie es hieß. Konkret sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten – sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.

Referenzpreise sind entscheidend

Die Referenzpreise sind: für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis 11 Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle/Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich die Preise mindestens verdoppelt haben. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen – Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie hoch die Entlastungen sind

Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen. Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1000 Euro. Um zu erfahren, ob man grundsätzlich einen Zuschuss erhalten kann, wollen Bund und verschiedene Bundesländer »zeitnah« einen Online-Rechner zur Verfügung stellen, wie es hieß.

Ein Beispiel für eine Erstattung laut Ministerium: Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl, im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. Der Haushalt kann einen Zuschuss von 432 Euro bekommen.

Wie das Geld ausgezahlt wird

Der Bund gibt die Mittel – die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen über die Länder. Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern solle »schnellstmöglich« erfolgen, so das Wirtschaftsministerium. Der Startschuss für die Einreichung von Anträgen solle in den kommenden Wochen erfolgen. Zwischen den Ländern könne es aber zu zeitlichen Unterschieden kommen.

Einen Antrag auf Härtefallhilfen soll man bis bis zum 20. Oktober 2023 stellen können. Dies soll online erfolgen, Ausnahmen aber möglich sein. Im Regelfall sollen folgende Nachweise erforderlich sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie »strafbewehrte« Eigenerklärungen der Antragstellenden unter anderem über Antragsvoraussetzungen.

Der Bund stellt für die Härtefallhilfen bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Aus diesem Fonds werden auch die Strom- und Gaspreisbremse bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch grünes Licht für die Bundesmittel gegeben.

hej/dpa
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