Beraterhonorar Bundesfinanzministerium zahlte Anwaltskanzlei 1,8 Millionen

Bundesfinanzministerium in Berlin: Millionenhonorar für Anwaltskanzlei
Foto: JAN BAUER/ ASSOCIATED PRESSBerlin - Jetzt ist es raus: 1.831.397,38 Euro Honorar hat das Bundesministerium für Finanzen laut "Bild"-Zeitung in der Zeit zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 an die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt. Das damals von Peer Steinbrück (SPD) geführte Ministerium hatte die renommierte Wirtschaftskanzlei als Berater für die Gesetzesentwürfe zur Bankenrettung engagiert.
Weil Freshfields Bruckhaus Deringer vor allem für große Unternehmen und Banken arbeitet, hatte der Beratungsauftrag schon im Jahr 2008 für Kritik gesorgt und eine Debatte darüber ausgelöst, in welchem Umfang Ministerien externe Berater beschäftigen sollten.
Die Wirtschaftskanzlei war im Oktober zudem ein weiteres Mal in Zusammenhang mit dem Ex-Finanzminister in die Schlagzeilen geraten. Damals war bekannt geworden, dass Steinbrück im September 2011 auch bei Freshfields Bruckhaus Deringer einen Vortrag gehalten und dafür ein Honorar von 15.000 Euro erhalten hatte. Dem SPD-Kanzlerkandidaten wurde eine zu große Nähe zu Bankenlobbyisten vorgeworfen.
Der Springer-Verlag, zu dem auch die "Bild"-Zeitung gehört, hatte das Bundesfinanzministerium in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin auf die Nennung der Honorarsumme für die Kanzlei im Zuge der Bankenrettung verklagt. Das Ministerium wollte die Zahlen nicht nennen, weil es sich um ein "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" der Anwaltskanzlei handele. Doch die Richter sahen ein vorrangiges Interesse der Öffentlichkeit an diesen Informationen über den SPD-Kanzlerkandidaten.