Förderung der Teilzeitarbeit
Flexi-Rente kommt Anfang 2017
Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand soll nicht mehr so starr reguliert sein. Mit der Flexi-Rente ist es für Arbeitnehmer ab dem 63. Jahr attraktiver, im Beruf zu bleiben - und Teilzeit zu arbeiten.
Ältere Arbeitnehmer bekommen mehr Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang in die Rente. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine Flexi-Rente verabschiedet und damit den Weg für die parlamentarischen Beratungen frei gemacht.
Zentrales Anliegen ist der Abbau von Hindernissen für eine vorgezogene Teilrente für Menschen, die noch in Teilzeit weiterarbeiten möchten. Heute drohen drastische Kürzungen bis zu zwei Drittel der Rente, wenn jemand mit 63 in Rente geht und mehr als 450 Euro im Monat dazuverdient. Künftig soll es für den Hinzuverdienst nur noch eine Obergrenze von 6300 im Jahr geben - und dann gilt die Regel: 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes wird von der Rente abgezogen
Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem arbeitet, erhöht damit zudem künftig durch die anhaltende Beitragszahlung seinen Rentenanspruch. Versicherte sollen auch früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen. So soll sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser absichern lassen.
Bundesagentur für Arbeit muss mit finanziellen Einbußen rechnen
Auf die Details der Flexi-Renten hatten sich Fachleute der Bundestagsfraktionen von Union und SPD bereits im November 2015 verständigt. Die Koalitionsspitzen stimmten aber erst im Mai dieses Jahres zu - unter anderem auch, weil Bundessozialministerin Andrea Nahles das vor allem von der Union gewünschte Vorhaben aus Faustpfand für Verhandlungen in anderen Bereichen zurückgehalten hatte.
Der Bundestag soll sich noch im September mit dem Entwurf befassen. Die neuen Regelungen sollen zum Teil zum Jahresanfang in Kraft treten, das neue Hinzuverdienstrecht erst ab Juli 2017.