Finanzmarktregulierung Bundesregierung bringt härtere Strafen für Banker auf den Weg

Morgengrauen über Frankfurter Banken-Skyline: Lehren aus der Finanzkrise
Foto: dapdBerlin - Mancher Banker muss demnächst wohl mehrfach über sein Handeln nachdenken, bevor er loslegt. Denn Finanzmanagern drohen künftig bei unsauberen Geschäften herbe Strafen. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg.
Demnach sollen Top-Manager von Banken und Versicherungen in Zukunft strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihr Unternehmen durch Pflichtverletzungen im Risikomanagement in eine Schieflage bringen. In diesen Fällen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Mit dem Gesetzespaket will die Regierung Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen. Zu dem Paket gehört auch, dass größere Finanzinstitute sich künftig auf eine Abtrennung des risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen müssen. Das Kundengeschäft soll abgeschirmt werden, wenn die riskanten Geschäfte einen bestimmten Umfang erreicht haben.
Ein weiterer Punkt in dem Gesetzespaket: Banken, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden könnte, sollen für den Krisenfall eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne ("Banken-Testamente") aufstellen.
Opposition gehen die Pläne nicht weit genug
Ob der Entwurf noch in dieser Wahlperiode Gesetz wird, ist allerdings fraglich. Denn der Opposition aus SPD und Grünen, die im Bundesrat eine Ländermehrheit haben, gehen die Pläne der Bundesregierung nicht weit genug. So soll die Pflicht zur Abtrennung des riskanten Eigenhandels vom Einlagengeschäft erst gelten, wenn die Spekulationsgeschäfte 20 Prozent der Bilanzsumme ausmachen oder 100 Milliarden Euro übersteigen.
Außerdem verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Steuerrechts an einige EU-Vorgaben und an Urteile der Finanzgerichte. Die Neuregelung war notwendig geworden, weil das Jahressteuergesetz 2013, das diese und etliche andere Änderungen enthielt, im Bundesrat am Streit über die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gescheitert war. Mit dem "Jahressteuergesetz light" soll deshalb gewährleistet werden, dass sich zum Beispiel die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die elektronische Lohnsteuerabrechnung nicht verzögert und die Unternehmen deshalb in Schwierigkeiten kommen.