Zwist in Bundesregierung Privatisierung von Autobahnen hat kaum noch Chancen

Autobahn A8
Foto: Stefan Puchner/ dpaEs gibt politische Projekte, die wirken so vernünftig, dass sich selbst dem interessierten Beobachter nur schwer erschließt, warum es eigentlich Streit gibt.
So ist es auch bei der Neuregelung der Autobahnverwaltung. Heute entscheidet der Bund, wo er gern eine Autobahn hätte, und die Länder kümmern sich um die Planung und die Vergabe der Bauarbeiten. Manchmal verschleppen sie die Vorhaben aber auch. Der Bund ist dann ein Häuptling ohne Land. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Dass dies kein sinnvoller Zustand ist, liegt auf der Hand. Deshalb haben sich Bund und Länder vor kurzem darauf verständigt, dass künftig allein der Bund für die Autobahnen zuständig sein soll. Dafür ist eine Grundgesetzänderung notwendig. So weit, so klar.
Doch der Bund will eine Infrastrukturgesellschaft gründen, die sich um Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen kümmert. Und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätte gern, dass sich grundsätzlich auch private Investoren an der Gesellschaft beteiligen können. Die SPD ist allerdings gegen jegliche Teilprivatisierung.
Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) versucht, zwischen den Polen zu vermitteln. Nach SPIEGEL-Informationen hat er einen Kompromissvorschlag gemacht, der beide Seiten zufriedenstellen soll.
Altmaier will die Grundgesetzänderung möglichst schlank halten. In der Verfassung soll künftig nur geregelt sein, dass die Autobahnen unveräußerliches Eigentum des Bundes sind. Zur Rechtsform der neu zu gründenden Infrastrukturgesellschaft soll dagegen keine Präzisierung erfolgen.
SPD will Privatisierungsverbot im Grundgesetz
Die umstrittene Frage, ob die Teilprivatisierung erlaubt wird oder ob der Verkauf von Anteilen ausgeschlossen wird, soll nach den Vorstellungen des Kanzleramtschefs in einem normalen Gesetz geregelt werden.
Das Kalkül dahinter: Die aktuelle Regierung kann - wie von der SPD gewünscht - festlegen, dass die Gesellschaft zu 100 Prozent im Besitz des Bundes ist. Gleichzeitig wird der Handlungsspielraum künftiger Regierungen nicht über Gebühr eingeengt, weil das Gesetz durch eine einfache Mehrheit im Bundestag geändert werden könnte.
Allerdings stößt auch Altmaiers Kompromissvorschlag auf Widerstand der Sozialdemokraten. "Die Gesellschaft darf nicht zum Spielball von Finanzinvestoren werden. Daher muss im Grundgesetz das unveräußerliche hundertprozentige Eigentum des Bundes an ihr festgeschrieben werden", so SPD-Fraktionsvize Sören Bartol im SPIEGEL. "Wir werden bei der Verfassungsänderung nicht einfach einen Blankoscheck ausstellen."
Ob die SPD ihr harte Position gegen den mächtigen Finanzminister durchhält? Zumindest stehen die Chancen nicht schlecht. Schließlich will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ebenfalls, dass die Gesellschaft im vollen Besitz des Bundes bleibt. Seiner Meinung nach reicht es zwar aus, dies in einem Bundesgesetz festzuschreiben. Im SPIEGEL zeigte er sich aber auch offen für eine entsprechende Regel im Grundgesetz.