Glücksspiel Bundesregierung will Telefonabzocke stoppen

Die Bundesregierung will schärfer gegen unseriöse Gewinnspielanbieter vorgehen. Verträge sollen künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Die Details sind aber zwischen den Ministerien noch umstritten.
Abzocke am Telefon: Bundesregierung will Gesetze verschärfen

Abzocke am Telefon: Bundesregierung will Gesetze verschärfen

Foto: Uli Deck/ dpa

Berlin - Bei der Abzocke am Telefon wissen Verbraucher oft nicht, wie ihnen geschieht. Die Masche: Den Kunden wird angeboten, sie in eine Liste für Gewinnspiele aufzunehmen. Später fragt der Anrufer dann nach der Bankverbindung. Lässt der Verbraucher sich darauf ein, werden nicht selten Mitgliedsbeiträge von mehr als 50 Euro im Monat abgebucht.

Die Bundesregierung will solche Auswüchse bei Gewinnspielen nun eindämmen. Verträge sollen künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Das kündigte die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestag an, berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe . Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt und solle danach so bald wie möglich ins Bundeskabinett.

Ziel der geplanten Regeln ist es, "belästigenden Anrufen in diesem Bereich den Boden zu entziehen", wie es in der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion heißt. Das schon länger geplante "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" soll Abzocke nicht nur am Telefon, sondern auch im Internet oder beim Inkasso eingrenzen.

Kosten für Anwälte sollen begrenzt werden

So sollen die Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen, streng begrenzt werden. Dieser Punkt sei aber innerhalb der Koalition noch umstritten. Nach Angaben aus Regierungskreisen hat das Innenministerium grundsätzliche Bedenken angemeldet und warnt vor einer Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes.

Außerdem sei vorgesehen, dass Inkassodienste besser kontrolliert werden. Sie müssen künftig klare Angaben über Auftraggeber, die konkrete Forderung und die Inkassokosten machen.

cte/dapd
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