Anerkennung für Mitarbeiter Corona-Prämien werden von Steuer befreit
Supermarktmitarbeiter in Schleswig-Holstein (Archivbild): Nicht nur freundliche Worte an der Theke
Foto: Frank Molter/ dpaBeschäftigte müssen auf Prämien von ihrem Arbeitgeber wegen der Coronakrise keine Steuern zahlen. Das gelte für Sonderzahlungen und Sachleistungen bis zu 1500 Euro, teilte das Finanzministerium mit.
Voraussetzung ist, dass die Prämien zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgezahlt werden. Die Hilfen bleiben auch in der Sozialversicherung steuerfrei.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Steuerfreiheit bereits am Sonntag angekündigt. Nun sagte er: "Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall für das medizinische Personal sind ein schöner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu würdigen."
Eine Reihe von Unternehmen habe bereits angekündigt, das Engagement ihrer Beschäftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, "andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen", zeigte sich Scholz überzeugt. Das Bundesfinanzministerium stelle sicher, dass diese Prämien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Beschäftigten ankämen. "Hundertprozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir hundertprozentig belohnen."
Mehrere Arbeitgeber hatten angekündigt, ihren Beschäftigten einen Bonus zu zahlen - darunter die Einzelhändler Aldi, Real, Lidl, Rewe und Penny. Sie wollten dies aus steuerlichen Gründen allerdings in Form von Warengutscheinen oder Gutschriften auf Mitarbeiterkarten tun.