Sonder-Soli und Vermögensabgabe So könnten die Reichen für die Coronakrise zahlen

Villenviertel in Dresden: Starke Schultern, starke Beteiligung?
Foto: Olaf Döring/ imago images156 Milliarden Euro - so viel neue Schulden plant allein der Bund in diesem Jahr aufzunehmen. Doch das ist nur der Anfang. Auf bis zu 1,8 Billionen Euro summiert sich das staatliche Hilfspaket, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern soll. Ein Volumen, vergleichbar mit den Gesamtkosten der Wiedervereinigung. Und noch ist nicht klar, ob das überhaupt ausreichen wird.
Kein Zweifel, die Coronakrise wird die deutsche Gesellschaft - neben den gesundheitlichen Schäden – auch finanziell stark belasten. Denn staatliche Ausgaben sind nichts anderes als Ausgaben der gesamten Gesellschaft.
Doch wer bezahlt am Ende wie viel dafür? Wie kann diese enorme Last gerecht verteilt werden?
Viel spricht dafür, diese Fragen erst dann zu klären, wenn die akute Krise vorüber ist - wenn klar ist, wie groß der Schaden wirklich ist, nicht nur für die öffentlichen Finanzen, sondern auch für die Wirtschaft. Doch begonnen hat die Debatte bereits, auch in der Großen Koalition.
Umverteilung fast nur über Einkommen
Angestoßen hat sie SPD-Chefin Saskia Esken, die eine einmalige Vermögensabgabe für besonders Wohlhabende ins Spiel brachte, ohne jedoch konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung zu machen. Wer genau wie viel abgeben soll, blieb offen. Nur so viel: "Starke Schultern" sollten sich auch "stark beteiligen".
Dieser Grundsatz ist in der Bundesrepublik eigentlich unstreitig. Er wirkt bereits, durch den progressiven Steuertarif, wie eine detaillierte Aufschlüsselung der Umverteilung zeigt. Das gilt aber nur, wenn man die Stärke und Schwäche allein am Einkommen festmacht.
Betrachtet man allerdings nicht die Einkommen, sondern die Vermögen, stellt sich schon die Frage, ob die starken Schultern nicht noch stärker beteiligt werden könnten: Rund zwei Drittel des Nettovermögens ballt sich bei den oberen zehn Prozent, allein die 45 reichsten Haushalte besitzen so viel wie die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung.
Dennoch kam prompt Widerspruch gegen Eskens Vorstoß von den Koalitionspartnern aus CDU und CSU: Eine solche Vermögensabgabe würde vor allem den durch die Krise ohnehin hart getroffenen Mittelstand schwächen und damit am Ende den gesamten deutschen Wohlstand gefährden.
Diese Warnung ist durchaus berechtigt, sagt Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Denn tatsächlich unterscheide sich die deutsche Wirtschaftsstruktur erheblich etwa von der in den USA oder auch Frankreich. Während es dort viele börsennotierte Unternehmen gebe, dominiere in Deutschland der gehobene Mittelstand: "Oft Familienunternehmen, die zu den Hidden Champions - den Weltmarktführern in ihrer Nische - gehören, die Arbeitsplätze in der Fläche schaffen und sich um ihre Leute und die Region kümmern. Die sind nicht an der Börse, finanzieren Investitionen oft nicht über Banken, sondern möglichst aus ihrem Eigenkapital", sagt der Steuerexperte.
Das Vermögen der wohlhabendsten Deutschen besteht zum größten Teil aus diesen Unternehmen, es lässt sich nicht schnell zu Geld machen. "Da kann man nicht einfach Anteile verkaufen und fremde Gesellschafter in die Firma mit reinnehmen", sagt Bach. Es bliebe nur, das Geld aus den Unternehmen selbst zu ziehen, mit negativen Folgen: "Eine Vermögensabgabe, die den gehobenen Mittelstand stark trifft, gefährdet deren Finanzierungskraft und damit die Investitionen."
Ohne diese Investitionen aber wäre es bald vorbei mit der Nischen-Weltmarktführerschaft und damit auch mit vielen relativ gut bezahlten Arbeitsplätzen bei verantwortungsvollen Arbeitgebern. Entsprechend brächen die Steuern ebenso weg wie die Sozialbeiträge, also die Grundlage für einen starken Sozialstaat. Gewonnen wäre am Ende nichts, auch nicht für die wirtschaftlich Schwachen.
Das spricht allerdings keineswegs generell gegen eine einmalige Vermögensabgabe für die Wohlhabenden - sondern eher dafür, diese Abgabe sinnvoll zu konzipieren. Auch DIW-Ökonom Bach hält es für geboten, die oberen Schichten stärker zu beteiligen: "Am sinnvollsten wäre ein ausgewogener Mix aus Vermögens- und Einkommensbelastung."
Konkret schlägt Bach zwei Instrumente vor:
eine einmalige Vermögensabgabe mit hohen Freibeträgen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen sowie
einen Corona-Soli bei der Einkommensteuer für die Besser- und Hochverdiener.
"So könnte man nach der Krise ein jährliches Zusatzaufkommen von 20 bis 25 Milliarden Euro generieren, ohne wirtschaftliche Schäden zu riskieren", sagt Bach. Dabei würden beide Instrumente - die Vermögensabgabe und der Einkommenssoli - jeweils die Hälfte zu diesem Betrag beisteuern.
Der Corona-Soli würde dabei im Prinzip so aussehen wie der jetzige Solidaritätszuschlag, der ab 2021 nur noch von den oberen zehn Prozent der Einkommenspyramide zu entrichten ist und etwas mehr als neun Milliarden Euro im Jahr einbringen wird. Ausschließlich diese Gruppe würde zusätzlich zum bestehenden Soli noch einen etwas höheren Corona-Soli von 7,5 Prozent Aufschlag auf die Einkommensteuer zahlen, was rund 12,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen brächte.
Wie könnte aber eine einmalige Vermögensabgabe aussehen, die keine Schäden anrichtet?
Bach nennt dafür einige Grundsätze:
Allgemeine Freibeträge: Zuerst müsste eine Vermögensgrenze definiert werden, ab der die Abgabe zu entrichten ist. Ein Grundsatz wäre, nur jenen Teil des Vermögens mit einer Abgabe zu belegen, der über diese Grenze hinausgeht. Läge sie zum Beispiel bei einer Million Euro und jemand besitzt 1,5 Millionen Euro, würde die Abgabe also lediglich auf 500.000 Euro fällig.
Hohe Freibeträge und Vergünstigungen für Betriebsvermögen: Denkbar wäre ein Freibetrag von fünf Millionen Euro und ein halbierter Abgabensatz.
Zeitliche Streckung: Die Abgabe würde zwar einmalig erhoben und festgelegt, zum Beispiel zu einem bestimmten Stichtag in der jüngeren Vergangenheit. Abgezahlt würde sie dann aber über einen längeren Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Das macht die Abgabe auch für Eigentümer von Betriebsvermögen tragbar - und hätte gegenüber einer dauerhaften Vermögensteuer einen Vorteil: Die Vermögenden könnten sich ihr kaum entziehen. "Es hilft ihnen dann nichts, den Wohnsitz noch ins Ausland zu verlegen, Vermögen zu verschenken oder andere Möglichkeiten der Steuerminimierung zu betreiben", sagt Bach.
Und wer müsste die Vermögensabgabe zahlen?
Denkbar wäre, die vermögendsten fünf Prozent zur Kasse zu bitten. Doch wer gehört dazu? Ein Problem ist, dass man über die Vermögen in Deutschland viel weniger weiß als über die Einkommen, da das Finanzamt die Vermögen nicht erfasst. Auch offizielle Daten beruhen auf freiwilligen Umfragen und sind relativ alt. Die jüngste Erhebung der Europäischen Zentralbank etwa bildet den Stand des Jahres 2014 ab - eignet sich aber dennoch als Grundlage: Zwar dürften die Vermögen in den vergangenen Boomjahren deutlich gewachsen, aber in der Coronakrise auch wieder erheblich geschrumpft sein. Der Aktienindex Dax jedenfalls ist derzeit auf ähnlichem Stand wie 2014. Bereits vor zwei Jahren hatten Bach und weitere DIW-Forscher mit den EZB-Daten in Kombination mit der Reichenliste des Manager Magazin eine realistische Vermögensverteilung errechnet.
Demnach gehört ein Haushalt zu den obersten fünf Prozent, wenn er mehr als 780.000 Euro Nettovermögen besitzt. Davon gibt es in Deutschland rund zwei Millionen Haushalte. Insgesamt verfügen die oberen fünf Prozent nach aktualisierten Berechnungen über ein Vermögen von rund 5,5 Billionen Euro. Zieht man den Freibetrag von 780.000 Euro ab, bleibt ein Vermögen von knapp vier Billionen Euro. Theoretisch könnte also eine Abgabe pro Prozentpunkt rund 40 Milliarden Euro einbringen - wenn es keinerlei Ausnahmen gäbe. Allerdings gehören zu einem Haushalt oft mehrere Personen, und wer in einer Metropole ein Reihenhäuschen besitzt, kommt mitunter schon allein dadurch über die Grenze von 780.000 Euro. Getroffen würden auch Rentner und andere Eigentümer, die gar nicht über genügend Einkommen verfügen, um eine Abgabe zahlen zu können und die deshalb ihr selbst genutztes Wohneigentum verkaufen müssten. Zudem wäre auch die Ermittlung der Vermögen bei einem so großen Personenkreis mit relativ hohen Kosten verbunden.
Man sollte die Grenze also höher ansetzen, etwa nur das oberste Prozent mit einer Abgabe belegen. Dazu gehören rund 400.000 Haushalte mit einem Nettovermögen von mindestens 2,5 Millionen Euro. Insgesamt besitzen sie rund 3,5 Billionen Euro (mehr als ein Drittel des gesamten Vermögens). Nach Abzug des allgemeinen Freibetrags bliebe eine Bemessungsgrundlage von 2,5 Billionen Euro. Selbst bei hohen Freibeträgen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen läge das Aufkommen nach Bachs Berechnungen immer noch bei gut zehn Milliarden Euro für jeden Prozentpunkt der Abgabe - bei einem Abgabensatz von zehn Prozent wären es also gut Hundert Milliarden Euro, bei einem Abgabensatz von 20 Prozent mehr als 200 Milliarden Euro. Gestreckt auf 15 bis 20 Jahre, käme so zusammen mit dem Corona-Soli die jährliche Summe von 20 bis 25 Milliarden Euro zusammen, die die obersten Schichten zusätzlich beitragen könnten.
Als historisches Vorbild verweist DIW-Ökonom Bach auf den Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg. Der wurde zwischen 1948 und 1952 festgelegt, und er traf breite Schichten der Bevölkerung. Abgezahlt wurde über einen langen Zeitraum von 30 Jahren. "Weil dann das Wirtschaftswunder boomte und die Einkommen kräftig wuchsen, konnten die Betroffenen die Abgabe leicht bezahlen", sagt Bach. Der Abgabensatz betrug beim Lastenausgleich: 50 Prozent.
Ganz so hoch muss er diesmal ja nicht sein.