Stickstoffdioxid
Berlin arbeitet an Verordnung für Diesel-Fahrverbote
Kommende Woche ebnet das Bundesverwaltungsgericht möglicherweise den Weg für Fahrverbote. Die Bundesregierung scheint damit zu rechnen - denn sie formuliert bereits eine rechtliche Grundlage dafür.
Die Bundesregierung will offenbar schon in Kürze eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen. Das kündigte das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an, wie die "Rheinische Post" berichtet.
"Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden", zitiert die Zeitung Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU). Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet werde und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden solle"
Nach Darstellung des Bundesverkehrsministeriums ließen abgeschwächte Fahrverbots-Regelungen für Diesel, deren Schadstoffausstoß wiederholt die zulässigen Grenzwerte überschreitet, die städtischen Regelungen unberührt. "Solche beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen könnten unabhängig von dem Vorliegen eines Luftreinhalteplans, der stets Grundlage der Umweltzone sein muss, angeordnet werden".
Die Grünen-Bundestagsfraktion sieht dies allerdings als erneutes Manöver, um die Verantwortung letztlich doch wieder in die Kommunen abzuschieben. "Für eine bundesweit einheitliche Regelung braucht es endlich die Blaue Plakette", meinte der Abgeordnete Matthias Gastel. Auch mit der Lösung über die StVO drohe "ein Flickenteppich".
Die Bundesregierung hatte am Freitag mögliche Konsequenzen aus dem anstehenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Diesel-Autos offengelassen. Es gelte abzuwarten, was das Gericht am Dienstag verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Sie äußerte sich nicht konkret dazu, ob Kanzlerin Angela Merkel eine "Blaue Plakette" befürworten würde, mit der nur saubere Diesel Zufahrt in bestimmte Stadtgebiete bekommen könnten.
Am Bundesverwaltungsgericht geht es zentral darum, ob Städte Verbote eigenmächtig anordnen könnten oder dafür neue, bundeseinheitliche Regeln nötig wären - etwa eine Plakette. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten. Diesel sind eine Hauptursache. Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Diesel-Motoren auf Hersteller-Kosten durchzusetzen.