Diskriminierungsprozessrozess Der "Minus-Ossi" wird zum Markenzeichen

T-Shirt-Verkauf im Internet: Klägerin an der Vermarktung beteiligt?
Hamburg - "Ich bin stolz, ein Ossi zu sein" oder "Ossis machens besser": Solche Sprüche kannte man bislang als Gag auf T-Shirts, jetzt kommt der "Minus-Ossi" hinzu. Ein Internethändler aus Bielefeld bietet Shirts mit diesem Aufdruck neuerdings im Netz an.
Das Kuriose daran: Die Bezeichnung "Minus-Ossi" stammt aus einem Diskriminierungsprozess, der am Donnerstag am Stuttgarter Arbeitsgericht verhandelt wurde. Eine Buchhalterin ostdeutscher Herkunft hatte ein schwäbisches Unternehmen verklagt, bei dem sie sich beworben hatte und abgelehnt wurde. Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt - und auf dem Lebenslauf notiert: "(-) Ossi".
Für die Klägerin war dies ein klares Indiz für eine ethnische Diskriminierung ihrer Herkunft. Die Richter gaben der Klägerin am Donnerstag nur insofern recht, dass der Vermerk als diskriminierend verstanden werden könne. Er falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. "Ossis" seien kein eigener Volksstamm. Die Klägerin kann nun in Berufung gehen.
Ob die Klägerin mit der jetzigen Vermarktung einverstanden oder sogar daran beteiligt ist, war am Freitag nicht zu erfahren. Der Internethändler war telefonisch nicht erreichbar.