Einlagensicherung Europa will Sparer stärker schützen

Gute Nachrichten für Sparfüchse: Laut einem Zeitungsbericht prüft Brüssel eine Verbesserung des Anlegerschutzes. Einlagen sollen demnach künftig bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert sein - in der kompletten Europäischen Union.
Sparschwein: Einlagensicherung auf dem Prüfstand

Sparschwein: Einlagensicherung auf dem Prüfstand

Foto: A3471 Boris Roessler/ dpa

Frankfurt am Main - Die Europäische Kommission will Sparer offenbar stärker schützen. Dazu soll die Einlagensicherung grundlegend reformiert werden, berichtet die "Börsen-Zeitung" unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Reformentwurf für eine EU-Richtlinie.

Die aktuell national zersplitterten Sicherungseinrichtungen seien völlig unterfinanziert und hätten das Ziel nicht erfüllt, das Vertrauen der Bankkunden in Krisenzeiten abzusichern, heißt es demnach in dem Schreiben. Daher sollten die Banken mehr Geld in die Sicherungssysteme einzahlen. Die Summe dürfte sich auf über 128 Milliarden Euro belaufen - derzeit seien es europaweit 23 Milliarden, schreibt die Zeitung.

Mit der Direktive strebt die Europäische Kommission dem Bericht zufolge auch an, die gesetzliche Absicherung der Spareinlagen künftig europaweit einheitlich auf 100.000 Euro festzuschreiben. Seit Sommer 2009 gilt eine Haftungsgrenze von mindestens 50.000 Euro. Zudem sollten Sparer künftig rascher entschädigt werden. Dem Gesetzesvorschlag müssen noch die Regierungen der EU-Staaten sowie das Europa-Parlament zustimmen.

Die gesetzliche Einlagensicherung der Europäischen Union bietet Sparern ein Mindestmaß an Sicherheit. Alle Banken innerhalb der EU müssen sich an ihr beteiligen. Über sie sind bestimmte Geldanlagen zu mindestens 90 Prozent abgesichert.

Als Faustregel gilt: Alles, was sich auf dem Konto und dem Sparbuch befindet, ist durch gesetzliche Einlagensicherung so gut wie sicher. Auch sogenannte Namensschuldverschreibungen sind abgesichert. Darunter fallen alle Zinspapiere, die direkt auf den Namen des Inhabers ausgeschrieben sind.

Nicht abgesichert sind indes Inhaberpapiere, die auf die Bank ausgeschrieben sind. Auch Aktien und Anleihen anderer Emittenten, die im Depot liegen, sind nicht versichert. Zwar bleibt der Kunde auch im Falle einer Bankinsolvenz ihr Eigentümer - Wertverluste werden aber nicht aufgefangen.

ssu/Reuters

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