BER, S21, Elbphilharmonie: Desaster bei Großprojekten
Pannenprojekt Elbphilharmonie-Architekten kassieren mehr als 90 Millionen Euro
Hamburg - Es soll das beste Konzerthaus der Welt werden. Doch schon jetzt steht fest: Die Hamburger Elbphilharmonie wird vor allem als Mahnmal für die Verschwendung von Steuergeld in die Geschichte eingehen. Seit Jahren streiten sich die Stadt und der Essener Baukonzern Hochtief über explodierende Kosten und Zeitverzögerungen beim Bau. Seit einem Jahr ruhen die Bauarbeiten nahezu vollständig.
Jetzt soll ein neues Abkommen zwischen der Stadt Hamburg und Hochtief dafür sorgen, dass die Bauruine am Hafenrand endlich fertiggestellt werden kann. Dafür muss die Stadt noch einmal 198 Millionen Euro berappen. Für diesen Nachschlag will Hochtief das Gebäude garantiert fertigbauen. Wenn es so kommt, wird die Elbphilharmonie insgesamt mindestens 575 Millionen gekostet haben. Ursprünglich - im Jahr 2005 - war der damals noch CDU-geführte Senat von 77 Millionen Euro Gesamtkosten für die Stadt ausgegangen.
Diese Ursprungssumme würde mittlerweile nicht einmal mehr ausreichen, um die Honorare der Architekten zu bezahlen. Unterschreibt die Stadt Hamburg wie geplant den neuen Vertrag mit Hochtief, dann gehen nämlich von den zusätzlichen 198 Millionen Euro noch einmal satte 35 Millionen Euro Honorarnachschlag an die beiden beteiligten Architekturbüros Herzog & de Meuron und Höhler + Partner. Allein mit acht Millionen Euro soll den Stararchitekten von Herzog & de Meuron versüßt werden, dass sie weiterhin die "künstlerische Oberleitung" des Baus wahrnehmen.
Nach Berechnungen von SPIEGEL ONLINE werden die beiden Planungsfirmen dann insgesamt 93,9 Millionen Euro erhalten haben. Ein Sprecher der zuständigen Hamburger Kultusbehörde bestätigte die Summe auf Anfrage. Sie ergibt sich, wenn man die in verschiedenen Senatsdrucksachen ausgewiesenen Honorarzahlungen für die Architekten addiert.
Mehr als 90 Millionen Euro - das klingt eher nach dem Honorar eines Insolvenzverwalters als dem eines Baumeisters. Üblicherweise müssen sich Architekten mit rund zehn Prozent der Bausumme begnügen. Im Falle der Elbphilharmonie wären das immer noch beeindruckende 57,5 Millionen Euro.
Sicher, für ihr Honorar haben Herzog & De Meuron und Höhler + Partner nicht nur einen Bauplan abgeliefert, sondern auch die Bauüberwachung und Teile der Bauleitung übernommen. Beides Tätigkeiten, die allerdings auch in den marktüblichen zehn Prozent der Bausumme enthalten sind.
Herzog & de Meuron verweist darauf, dass neben den beiden beteiligten Architekturbüros auch noch 32 weitere Firmen als deren Subunternehmer an der Planung beteiligt gewesen seien. Auch sie profitieren von dem üppigen Honorar. Einen Gewinn mache man mit dem Elbphilharmonie-Projekt nicht. "Wir haben bis heute alleine durch Herzog & de Meuron im Mittel 46 Mitarbeiter pro Monat über 6,5 Jahre in diesem Projekt beschäftigt", erklärt ein Unternehmenssprecher. "Dieses Projekt kann bei diesem außerordentlich geleisteten Aufwand unter den gegebenen Bedingungen nicht verlustfrei abgewickelt werden." Auch Hochtief erklärt auf Anfrage, dass die Elbphilharmonie für den Baukonzern insgesamt ein Verlustgeschäft sei.
Weitgehender Haftungsausschluss
Für Ärger sorgt das 90-Millionen-Honorar noch aus einem anderen Grund: Bis heute ist völlig ungeklärt, wer das Desaster bei der Elbphilharmonie eigentlich verursacht hat - und dadurch möglicherweise schadensersatzpflichtig sein könnte. Bereits 2008 hatte Hochtief auch eine "verzögerte Planungszulieferung" für das Chaos auf der Baustelle verantwortlich gemacht. Herzog & de Meuron wiederum hat größere Planungsfehler stets zurückgewiesen und umgekehrt Hochtief für Baumängel verantwortlich gemacht, die anschließend kostspielig hätten ausgebessert werden müssen.
"Anstatt mit allem Nachdruck mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber Hochtief oder Herzog & de Meuron zu prüfen, will Olaf Scholz den beiden Unternehmen nun noch einmal fast 200 Millionen Euro in den Rachen werfen", kritisiert Dietrich Wersich, Vorsitzender der oppositionellen CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft.
Neben den geplanten Nachschlagszahlungen enthält der Entwurf der Vereinbarung zwischen Hochtief und der Stadt Hamburg nämlich einen weiteren brisanten Punkt: Die Stadt Hamburg verzichtet gegenüber den beteiligten Unternehmen weitgehend auf ihre Schadensersatzansprüche. Der Entwurf der Vereinbarung sieht vor, dass die bisherigen "Generalplaner" der Elbphilharmonie, also die Architekturbüros Herzog & de Meuron und Höhler + Partner, für die restlichen Bauarbeiten zu Subunternehmern von Hochtief werden - und zwar unter der Voraussetzung einer "vollständigen Enthaftung des Generalplaners" durch die Stadt Hamburg. Gleichzeitig sollen mit der neuen Vereinbarung "sämtliche denkbaren wechselseitigen Ansprüche" zwischen der Stadt Hamburg und Hochtief abgegolten sein, "gleich ob bekannt oder unbekannt".
"Wenn dieser Vertrag so geschlossen wird, begibt sich Hamburg auf Gedeih und Verderb in die Hände jener Unternehmen, die für das bisherige Bauchaos ein gehöriges Maß an Mitverantwortung tragen", sagt Oppositionspolitiker Wersich.
Noch kann der Hamburger Senat verhandeln
Im Gegenzug garantiert Hochtief immerhin die termingerechte Fertigstellung der Elbphilharmonie innerhalb von 44 Monaten - und akzeptiert sogar Vertragsstrafen, falls der Zeitplan nicht eingehalten wird. Doch auch hier hat sich Hochtief laut dem Vereinbarungsentwurf ein Schlupfloch gelassen: Die Vertragsstrafe für weitere Bauverzögerungen ist auf fünf Prozent der Vertragssumme begrenzt. Fünf Prozent von 575 Millionen - das sind 28,75 Millionen Euro. Gegen Zahlung dieser relativ bescheidenen Vertragsstrafe könnte Hochtief die Fertigstellung der Elbphilharmonie beliebig hinauszögern. Ein gewaltiges Druckmittel bei möglichen künftigen Streitigkeiten mit der Stadt Hamburg.
Der Baukonzern will ferner nicht dafür geradestehen, dass die Akustik im extrem aufwendig konstruierten Konzertsaal am Ende tatsächlich so famos ausfällt wie erhofft. Ob Hamburg tatsächlich das beste Konzerthaus der Welt erhält, bleibt also weiter offen.
Bislang ist diese Vereinbarung noch nicht unterschrieben. Bis zum 28. Februar soll ein fertiger Vertrag vorliegen. Noch kann der Hamburger Senat also versuchen, bessere Konditionen herauszuhandeln - und auch das Stadtparlament, die Hamburger Bürgerschaft könnte den Vertrag noch stoppen. Angesichts der absoluten SPD-Mehrheit, auf die sich Bürgermeister Scholz stützen kann, erscheint das allerdings eher als eine theoretische Option.