Equal Pay Day Antidiskriminierungsbeauftragte will Gesetz gegen ungleiche Bezahlung verschärfen

In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt deutlich weniger als Männer. Ferda Ataman setzt sich deshalb für eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes ein – es gebe »zu viele Schlupflöcher«, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte.
Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman: ungerechte Strukturen aufdecken

Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman: ungerechte Strukturen aufdecken

Foto: Metodi Popow / IMAGO

Noch immer verdienen Frauen in Deutschland deutlich weniger als Männer, daran soll am Dienstag der Equal Pay Day erinnern. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat dies zum Anlass genommen, eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes zu fordern.

Das Gesetz verbietet seit 2017 eine ungleiche Bezahlung anhand des Geschlechts. Zudem ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern größerer Unternehmen Auskunft darüber zu verlangen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Dies soll ungerechte Strukturen aufdecken und Unternehmen zur Nachbesserung bringen.

Ataman kritisiert jedoch die Umsetzung in der Praxis. »Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wie vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen«, sagte sie dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland«.

»Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten – und es hat zu viele Schlupflöcher.« So leuchte es nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon. Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten »Weiterentwicklung« des Gesetzes müsse daher darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Unternehmen gelte. »Das muss verbessert werden«, sagte Ataman.

Überfällig sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. »Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht«, sagte Ataman. »Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.« Mehr Klagemöglichkeiten könnten mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen – und Arbeitgeber sanktionieren, die sich nicht an die Gesetze hielten.

»Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung«, betonte Ataman. »Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren muss die Politik weiter gegensteuern.«

Frauen in Deutschland verdienten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer.

Anmerkung: In der ursprünglichen Version dieses Textes wurde ein irreführender Zusammenhang zwischen einer Teilzeitbeschäftigung und dem Stundenlohn hergestellt. Wir haben den Satz entfernt.

zob/dpa-AFX
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