EU-Einlagensicherung Juncker plant Ausnahme für Sparkassen und Volksbanken

Der Widerstand gegen die geplante EU-Einlagensicherung ist groß. Nun kommt Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Deutschland offenbar entgegen: Sparkassen und Volksbanken sollen von der Regelung ausgenommen werden.
EU-Kommissionspräsident Juncker: Einlagensicherung vorantreiben

EU-Kommissionspräsident Juncker: Einlagensicherung vorantreiben

Foto: AP/dpa

Jean-Claude Juncker will die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der geplanten Einlagensicherung im Euroraum ausnehmen. Der EU-Kommissionspräsident habe sich auf einer Diskussionsveranstaltung in Passau entsprechend geäußert, bestätigte eine Sprecherin gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Er habe dies damit begründet, dass diese Institute zum Modell der Sozialen Marktwirtschaft passten. Die Finanzkrise sei dagegen von "Menschen ausgelöst worden, die die Kardinaltugenden der Sozialen Marktwirtschaft nicht beachtet haben". "Die Genossenschaftsbankenund Sparkassenwerden von der Einlagensicherung nicht berührt werden", zitierte die Zeitung Juncker.

Die von der EU-Kommission geplante gemeinsame Einlagensicherung ist einer der drei Pfeiler der Bankenunion. Laut der EU-Verordnung sind Sparguthaben bis zu 100.000 Euro geschützt, wenn ein Geldhaus in Schieflage geraten sollte. Nach Ansicht der EU-Kommission reicht diese Regel aber nicht aus, da Banken und Regierungen in der Eurozone zu eng miteinander verknüpft sind. Die neue Regelung soll die nationalen Systeme zur Absicherung von Kundengeldern in einem europäischen System zusammenzuführen.

Gegen die geplante Einlagensicherung gibt es von Seiten der Politik und Banken große Widerstände. Die Bundesregierung und deutsche Sparkassen lehnen eine solche EU-Absicherung ab. Ihrer Ansicht nach müssen zunächst die nationalen Systeme einsatzbereit und in allen EU-Staaten die Regeln zur Abwicklung maroder Banken umgesetzt sein.

brk/Reuters/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten