Europäischer Gerichtshof E.on & Co kassieren Schlappe bei AKW-Steuer

Abbau eines Atomkraftwerks: Brennelementesteuer zulässig
Foto: Stefan Sauer/ dpaDie Erhebung von Steuern in Milliardenhöhe auf atomare Brennstoffe ist laut einem Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) rechtens. Es handelt sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchsteuer, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.
Die Steuer sorgt seit ihrer Einführung 2011 für Unmut bei den Betreibern von Atomkraftwerken. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt werden. Für die Branchengrößen E.on und RWE könnte das Urteil teuer werden: Sie hoffen bisher auf die Rückzahlung von Steuern in Milliardenhöhe. Die Aktienkurse von E.on und RWE gaben nach der Entscheidung in Luxemburg deutlich nach.
Die Steuer wird noch bis 2016 erhoben. E.on hat nach eigenen Angaben bislang 2,3 Milliarden Euro an den Bund gezahlt, RWE bis Ende 2014 rund 1,2 Milliarden Euro und EnBW 1,1 Milliarden Euro. Die Einnahmen hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundeshaushalt 2014 die schwarze Null gesichert - eine ausgeglichene Bilanz ohne neue Schulden.
Zur Steuer läuft noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, über das voraussichtlich bis Jahresende entschieden wird. Das EuGH-Urteil könnte Auswirkungen auf diese Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE und EnBW haben.
Rechtssache C-5/14