Ökostrom-Urteil EU-Richter unterstützen deutsche Energiewende

Deutschlands Energiewende ist gerettet: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Ökostrom-Lieferanten kein generelles Recht, Förderung in anderen Ländern abzugreifen. Ein Kostenschub für Verbraucher hierzulande ist damit abgewendet.
Windräder in Frankreich: EEG-Umlage für Importstrom?

Windräder in Frankreich: EEG-Umlage für Importstrom?

Foto: Enercon

Brüssel - In einer heiklen Frage zur Förderung erneuerbarer Energien gibt es nun Klarheit: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass EU-Staaten nicht verpflichtet sind, erneuerbare Energie in anderen Ländern der Union zu fördern. Damit gaben die Richter dem Land Schweden recht, das sich gegen die Forderung des finnischen Unternehmens Alands Vindkraft gesperrt hatte, Subventionen in dem Nachbarland zu erhalten. Das EuGH verwarf damit die Ansicht des Generalanwalts, der im Januar noch zugunsten der Finnen argumentiert hatte.

Das EuGH-Urteil galt als wegweisend für ganz Europa. Ein Plädoyer für grenzüberschreitende Ökostromförderung hätte vor allem in Deutschland gravierende Konsequenzen gehabt. Experten hatten befürchtet, dass Ökostrom-Produzenten aus den Nachbarländern versuchen würden, die vergleichsweise üppigen Fördertöpfe in der Bundesrepublik anzuzapfen. Massenhaft ausländischer Ökostrom wäre dann wohl nach Deutschland geströmt.

Da die Förderung über eine Umlage letztlich von den Verbrauchern gezahlt wird, hätte das für deutsche Stromkunden einen neuen Kostenschub bedeutet. Viele Experten fürchteten zudem, dass ein solch europäisch geprägtes Fördersystem die Kosten für erneuerbare Energien insgesamt erhöht hätte.

Hinter dem Rechtsstreit in Skandinavien stehen mächtige europäische Stromhändler, die seit Langem versuchen, die stark nationalen Fördersysteme europäischer zu machen und dadurch ihre Gewinnmargen zu erhöhen. Ihre Forderungen fielen bei einigen Entscheidern in der EU-Kommission auf fruchtbaren Boden. Auch der Generalanwalt Yves Bot am Europäischen Gerichtshof unterstützte die Forderung.

Laut der 2009 beschlossenen EU-Richtlinie für erneuerbare Energien können EU-Staaten ihre Ökobranche rein national fördern, obwohl hierbei das Prinzip des freien Warenverkehrs beeinträchtigt wird. Die Möglichkeit zur rein nationalen Förderung wird von allen EU-Staaten genutzt, es gibt nur wenige Beispiele für grenzüberschreitende Kooperationen. Diese hauptsächlich nationale Förderung ist dem Generalanwalt Bot ein Dorn im Auge. Er sah den freien Warenverkehr in einer diskriminierenden Weise beschränkt. Im Rechtsstreit zwischen Alands Vindkraft und Schweden empfahl er dem EuGH daher, zugunsten der Finnen zu entscheiden.

Die neun Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof unterstützen die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidungsfindung. Meist folgt der EuGH dem Votum des Anwalts. In diesem Fall tat er es nicht.

Der Grünen-Europaabgeordnete Claude Turmes begrüßte das Urteil des EuGH. "Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss von Europäischem Parlament und den nationalen Regierungen aus dem Jahr 2009, auf nationale Förderinstrumente und freiwillige Kooperationen zwischen Staaten zu setzen", sagt er SPIEGEL ONLINE. Das Urteil sei eine "Niederlage für Kräfte in der EU-Kommission, die versuchen, das deutsche EEG kaputt zu machen".

Auch die Bundesregierung zeigte sich erfreut. "Ich gehe davon aus, dass der Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Dienstag in Berlin. Die Bundesregierung hatte sich mit der EU-Kommission über Monate über vielen Punkte ihrer geplanten Reform der nationalen Förderung erneuerbarer Energien gestritten.

Für die EU-Kommission ist die Angelegenheit dagegen noch nicht erledigt. Man werde die Entscheidung der Richter zunächst analysieren, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Wichtig sei, dass das Gericht im vorliegenden Fall eine Beschränkung des freien Warenverkehrs festgestellt habe. Mögliche Auswirkungen für Beihilfen im Energiebereich müssten nun geprüft werden.

Az: C-573/312

ssu
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten