Gesetzentwurf für »Familienstartzeit« Zehn Tage Sonderurlaub für den zweiten Elternteil

»Familienstartzeit«: Der Sonderurlaub soll den Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen
Foto: szefei / Panthermedia / IMAGONach der Geburt eines Kindes soll sich in Zukunft auch der Partner oder die Partnerin zwei Wochen bezahlt freinehmen können. Dafür legte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) nun einen Gesetzentwurf vor.
Abhängig beschäftigte Partner oder Partnerinnen sollen demnach einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung bekommen. Das bestätigte eine Sprecherin des Familienministeriums. Der Gesetzentwurf für die sogenannte »Familienstartzeit« befindet sich in der Ressortabstimmung, das ARD-Hauptstadtstudio hatte vorab berichtet.
Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach der Geburt ohnehin bezahlt freigestellt. Der Partner oder die Partnerin mussten sich bislang regulären Urlaub oder bereits Teile der Elternzeit nehmen. Dass sich das ändern soll, hatten SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dort war auch eine vergütete Freistellung von zwei Wochen vorgesehen. Damit setzt die Regierung eine Richtlinie der EU um.
Voller Lohnausgleich, jedoch nicht vom Arbeitgeber
Laut Familienministerin Paus will die Bundesregierung mit dem Sonderurlaub den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen. Laut des ARD-Berichts soll die Freistellung auch für Alleinerziehende gelten. Diese könnten demnach eine Person aus ihrem Umfeld benennen.
Vor allem ärmere Familien sollten mit der neuen Regelung gestärkt werden, wie es laut ARD aus dem Familienministerium heißt. Eltern mit schlechter bezahlten Berufen hätten oft lange Arbeitswege oder Schichtdienst, die zehn freien Tage würden zumindest den Start in die Familienzeit erleichtern.
Für die zehn Tage soll es, anders als beim Elterngeld, vollen Lohnausgleich geben. Die Kosten für die Freistellung sollen nicht über die Arbeitgeber, sondern über ein Umlageverfahren finanziert werden. Ein solches Verfahren gilt bislang für Mutterschaftsleistungen: Die Arbeitgeber bezahlen zunächst und bekommen den Betrag dann von der Krankenkasse erstattet. Dies solle insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen, erklärte eine Sprecherin des Familienministeriums.