EU-Gericht Staatliche Beihilfen für Fehmarnbelt-Tunnel nicht rechtens

Visualisierung des geplanten Tunnels (Archiv)
Foto: Femern A/SDie vorgesehene staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland ist nicht rechtens. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg.
Das Gericht gab damit den Klagen der Reedereien Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie der schwedischen Stena Line Scandinavia teilweise statt.
Es erklärte einen Beschluss der EU-Kommission von 2015 in einem wichtigen Punkt für nichtig. Die Kommission hatte erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb des fast 18 Kilometer langen Tunnels unter der Ostseee zu erheben. Die Querung soll Puttgarden auf Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden.
Ein Gerichtssprecher sagte, dass staatliche Beihilfen bei der der EU-Kommission angemeldet werden müssen. In dem Fall seien die Hilfen genehmigt worden, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Dies sei aber notwendig.
Umstrittene Querung
Die privatwirtschaftlichen Reedereien sehen wegen der staatlichen Zuschüsse eine Wettbewerbsverzerrung. "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zufrieden", sagte Scandlines-Chef Søren Poulsgaard Jensen.
Der Baubeginn für den Tunnel verzögert sich seit mehreren Jahren - vor allem wegen des aufwendigen Planungsverfahrens für die notwendige Hinterlandanbindung in Schleswig-Holstein. Die Kosten allein dafür werden auf vier Milliarden Euro geschätzt. Außerdem weisen Umweltverbände auf die umweltpolitischen Konsequenzen des Mammutprojekts hin.
Ursprünglich sollte der Tunnel 2021 fertig sein. Zuletzt galt 2028 als frühester Termin der Fertigstellung. Eine Stellungnahme von Femern A/S lag zunächst nicht vor.
Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen.
Video zum Jahrhundertprojekt: Tunnel zwischen Dänemark und Deutschland