Gesetzentwurf Regierung vermeidet strengere CO2-Standards für Gebäude

Baustelle in Frankfurt
Foto: Frank Rumpenhorst/DPADie Bundesregierung plant offenbar keine strengeren Vorgaben für Energiestandards von Immobilien. Das geht aus einem Entwurf des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes hervor, der am Mittwoch vom Kabinett abgesegnet werden soll.
Eine Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand solle erst 2023 erfolgen, heißt es in der Kabinettsvorlage des zuständigen Wirtschaftsministeriums, die dem SPIEGEL vorliegt und über den auch die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Sie ist Teil der Klimaschutzbeschlüsse der Regierung vom September, dem sogenannten Klimapaket.
Der Gebäudesektor ist neben dem Verkehrs- und Energiesektor einer der großen Problembereiche der deutschen Energiewende. Gut 14 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen können ihm zugerechnet werden, vor allem für den Betrieb von Heizungen und die Bereitstellung von Warmwasser. Noch einmal rund 15 Prozent fallen in der Energiewirtschaft für die Wärmeversorgung in Gebäuden an.
Umweltministerium hatte strengere Standards gefordert
Die europäische Union stellt ambitionierte Anforderungen an Gebäudeeffizienz. Das Umweltministerium hatte sich daher schon im Mai für strengere Energiestandards bei Gebäuden eingesetzt. Die Vorgaben auf EU-Ebene würden "eine Verschärfung des Anforderungsniveaus gegenüber dem heute geltenden Standard erfordern", hieß es seinerzeit in einem internen Vermerk zu einem früheren Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes.
Das Wirtschaftsministerium ist der Empfehlung im aktuellen Entwurf nicht gefolgt - obwohl auch die Regierung inzwischen ambitionierte CO2-Sparpläne hat. Laut dem kürzlich vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken.
Der Umweltschutzverband BUND hält diese Klimaschutzziele mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes für "nicht erreichbar". Der Linken-Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin sagt, die Bundesregierung sei "vor dem Druck der Baubranche und Mineralölkonzerne eingeknickt, die sich auf Kosten von Innovation und Klimaschutz durchgesetzt hat".
Löchriges Verbot für Gas- oder Ölheizkessel
Das Gebäudeenergiegesetz sieht auch ein Verbot für alte Gas- oder Ölheizkessel vor. Neue Ölheizungen sind ab 2026 verboten - es sei denn, ein Haus kann weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden und lässt sich auch nicht mit erneuerbaren Energien beheizen.
Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, soll eine "attraktive Austauschprämie" bekommen, heißt es in dem Entwurf. Die Spitzen von Union und SPD hatten beschlossen, dass die Prämie bei 40 Prozent der Kosten liegen soll. Zudem kann der Austausch steuerlich abgesetzt werden.
Beutin kritisiert auch diese Regelung. "Das Ölheizungsverbot kommt zu spät, gilt nur für Neueinbauten und ist voll von Ausnahmen", sagt er.
Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut wurden, dürfen ohnehin nur 30 Jahre lang betrieben werden, das ist derzeit bereits an anderer Stelle gesetzlich geregelt. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.