Middelhoff gegen Sal. Oppenheim Gericht sieht noch Aufklärungsbedarf

Eigentlich hatte das Kölner Landgericht für heute ein Urteil im Fall Middelhoff gegen Sal. Oppenheim angekündigt. Doch jetzt muss der Ex-Arcandor-Manager erst noch einmal als Zeuge ran.
Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff

Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff

Foto: Guido Kirchner/ dpa

Überraschung im millionenschweren Streit zwischen dem früheren Topmanager Thomas Middelhoff und dem Bankhaus Sal. Oppenheim: Das Kölner Landgericht verkündete am Dienstag doch noch keine Entscheidung, sondern kündigte Middelhoffs Vernehmung als Zeuge an. Dabei geht es nur um eine von ursprünglich drei Klagen. Darin verlangt seine Frau von der Bank 32 Millionen Euro Schadenersatz wegen angeblicher Falschberatung beim Kauf von Fondsanteilen.

Der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl sagte, nach Darstellung der Bank habe die Klägerin ihre möglichen Ansprüche an ihren Mann abgetreten - die Klägerin bestreite dies aber. Sollte das dennoch den Tatsachen entsprechen, müsste ihre Klage abgewiesen werden, sagte Singbartl.

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Die zweite Klage - die von Thomas Middelhoff selbst - habe der Insolvenzverwalter nun zurückgezogen. Hier sei kürzlich eine außergerichtliche Einigung gelungen, den Vergleichsinhalt kenne das Gericht nicht. Der frühere Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor hatte zu Beginn des Zivilprozesses Ende 2014 von Sal. Oppenheim gut 44 Millionen Euro verlangt, die Bank von Thomas Middelhoff im Gegenzug eine noch deutlich höhere Summe. Middelhoff hatte im März 2015 Privatinsolvenz beantragt.

Derzeit verbüßt der Ex-Manager in Bielefeld eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und befindet sich im offenen Vollzug. Er war vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung als Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor verurteilt worden.

mik/dpa-AFX
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