Koalitionsstreit Bundesregierung einig über letzte Details der Grundrente

Jens Spahn (l., CDU) und Hubertus Heil (SPD)
Foto: Kay Nietfeld/ dpaIm Streit über die geplante Grundrente hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben letzte Details geklärt. Ein "angepasster Gesetzentwurf" sei in die Ressortabstimmung gegangen, teilten die Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit mit. Die Vorlage solle wie von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplant am 12. Februar im Bundeskabinett beraten werden.
Geringverdiener sollen der Einigung zufolge nach 33 Beitragsjahren einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der nach 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Neu ist, dass Einkommen von mehr als 1250 Euro bei Alleinstehenden oder 1950 Euro bei Paaren zu 60 Prozent angerechnet und so abgeschmolzen werden sollen - im vorherigen Entwurf war noch von 40 Prozent die Rede.
Das heißt, dass Einkünfte oberhalb der Einkommensgrenze stärker als bisher vorgesehen mit dem Rentenanspruch verrechnet werden. Einkommen von mehr als 1600 Euro bei Singles beziehungsweise 2300 Euro bei Paaren sollen vollständig angerechnet werden.
Ministerien: "Es bekommen diejenigen eine Grundrente, die sie wirklich brauchen"
Mögliche Kapitalerträge sollen der Vorlage zufolge bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt werden. Sie müssen der Rentenversicherung vollständig mitgeteilt werden, diese kann sie dann überprüfen. "Die Grundrente wird so möglichst zielgenau ausgestaltet", hieß es in der Erklärung der beiden Ministerien. "Es bekommen diejenigen eine Grundrente, die sie wirklich brauchen."
Der Aufschlag für Bezieher kleiner Renten soll eigentlich Anfang 2021 starten. Etwa 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren, auch solche, die bereits eine Rente beziehen. Zuletzt stritten die Koalitionsfraktionen jedoch noch darüber, wer genau profitieren und wie die Grundrente finanziert werden soll. Die Union schlug vor, den Start der Grundrente notfalls zu verschieben.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) setzt sich dafür ein, Einnahmen aus einer von ihm geplanten Finanztransaktionsteuer für die Grundrente zu nutzen. Doch auch diese Börsensteuer ist umstritten. Kritiker sagen, sie würde Sparer belasten. Im Gesetzentwurf zur Grundrente ist von der Finanztransaktionsteuer keine Rede. Stattdessen heißt es lediglich, die Grundrente werde vollständig aus Steuermitteln finanziert. Dafür werde der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung "ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht".