Gesetzentwurf Grundrente soll es schon ab 33 Beitragsjahren geben

Arbeitsminister Hubertus Heil: endlich ein Gesetzentwurf
Foto: Jörg Carstensen/dpaDie Grundrente gehört zu den großen Wiedergängern der deutschen Politik. Bereits mehrere Bundesregierungen scheiterten bei dem Versuch, die Renten von Kleinverdienern mit einem Aufschlag zu verbessern, um ihnen nach einem langen Arbeitsleben den Gang zum Sozialamt zu ersparen. Auch die aktuelle Große Koalition hatte das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart - und kann nun nach gut zwei Jahren immerhin einen neuen Gesetzentwurf diskutieren, den Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in die Abstimmung zwischen den Ministerien geschickt hat.
Damit kommt nach monatelangem Streit eine Einigung in Sicht. Denn in den Gesetzestext musste Heil jene Kritikpunkte einarbeiten, die die Union an den ursprünglichen Plänen des Arbeitsministers hatte und die erst auf einem Koalitionsgipfel im November gelöst werden konnten. CDU und CSU sperrten sich vor allem dagegen, dass die Grundrente bedingungslos und ohne Prüfung der Bedürftigkeit gewährt werden sollte. Ebenso lehnten sie eine strikte Mindestzahl von Beitragsjahren ab, die man vorweisen sollte, um den Rentenaufschlag zu bekommen, und forderten stattdessen eine Gleitzone. In beiden Punkten legt Heil nun Nachbesserungen vor.
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Punkte vor:
Den vollen Rentenzuschlag sollen - wie ursprünglich geplant - Versicherte bekommen, die mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Jetzt soll es außerdem einen Übergangsbereich für Menschen geben, die 33 bis 35 Jahre mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit haben. Dabei fällt der Zuschlag für jeden Monat etwas geringer aus, der zu den 35 Jahren fehlt.
Zwar soll es keine Vermögensprüfung geben, die darüber entscheidet, ob jemand Anrecht auf die Grundrente hat. Allerdings werden die Einkommen der Betroffenen und ihrer Ehegatten und Partner überprüft. Denn es gibt Menschen, die zwar eine geringe Rente haben, aber daneben auskömmliche Einnahmen etwa aus Mieten, Pensionen oder privater Vorsorge wie Lebensversicherungen. Die Prüfung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen Rententrägern und Finanzverwaltung geschehen – der allerdings erst aufgebaut werden muss.
Es sollen Einkommensfreibeträge gelten: 1250 Euro im Monat für Alleinlebende und 1950 Euro für Paare. Liegt das Einkommen oberhalb dieser Schwellen, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent auf die Grundrente angerechnet und dadurch abgeschmolzen. Weil Vermögen nicht geprüft werden, spielen selbst genutzte Wohnungen oder Häuser bei der Frage der Bedürftigkeit keine Rolle.
Bezieher von Wohngeld sollen ebenfalls geschützt werden: Damit die Grundrente bei der Wohngeldberechnung nicht voll auf das Einkommen angerechnet wird, wird auch hier ein Freibetrag von 100 bis maximal 216 Euro eingeführt. Er soll verhindern, dass den Beziehern dieser Sozialleistung gleich wieder abgezogen wird, was sie durch die Grundrente dazubekommen haben.
Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet hat und dennoch auf Grundsicherung angewiesen ist, erhält einen Freibetrag in der Grundsicherung von ebenfalls 100 bis 216 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rente nach einem langen Arbeitsleben oberhalb der Grundsicherung liegt.
Insgesamt erwartet Heil, dass rund 1,4 Millionen Menschen durch das Gesetz spürbar höhere Renten erwarten dürfen, vor allem sollen Frauen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland davon profitieren. Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Laut Gesetzentwurf sollen die Kosten im ersten Jahr bei 1,39 Milliarden Euro liegen, bis 2025 sollen sie auf 1,73 Milliarden Euro steigen. Damit die Rentenbeiträge nicht nach oben schnellen, soll die Grundrente über den Bundeszuschuss komplett aus Steuern finanziert werden.
Arbeitsminister Heil will die Abstimmung mit den Kabinettskollegen möglichst schnell erledigen und bereits am 29. Januar mit dem Gesetzentwurf ins Bundeskabinett. Ob das gelingt, ist eher zweifelhaft. Denn in der Unionsfraktion dürfte es noch Diskussionsbedarf geben – vor allem über die Finanzierung.