Verfassungsklagen Bundesregierung verteidigt veraltete Grundsteuer-Formeln

In Karlsruhe wird über die Grundsteuer verhandelt. Die Verfassungsrichter stellen dabei die Ungleichbehandlung verschiedener Immobilien infrage. Die Bundesregierung verteidigt sie als "verhältnismäßig gering".
Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts

Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts

Foto: Uli Deck/ dpa

Bei einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung die Berechnung der Grundsteuer verteidigt. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), räumte ein, dass die seit Jahrzehnten unveränderten Einheitswerte für die Berechnung zu Wertverzerrungen führen. Diese würden aber durch Steuermesszahlen korrigiert. Das Gesetz sei deshalb nicht verfassungswidrig.

In Karlsruhe wurde am Dienstag über insgesamt fünf Verfahren zur Grundsteuer verhandelt. Ihr Ausgang hat große Bedeutung für Immobilienbesitzer, Mieter und Kommunen. (Lesen Sie hier eine Analyse der wichtigsten Aspekte.) Bis zu einer Entscheidung dauert es in der Regel mehrere Monate.

Die Grundsteuer trifft sowohl Hauseigentümer als auch Mieter, die sie normalerweise über die Nebenkostenabrechnung bezahlen. Insgesamt fließen fast 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, ob die sogenannten Einheitswerte zur Bewertung - auf Stand des Jahres 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern - heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Die Bundesverfassungsrichter fragten mehrfach danach, wie sich die mehr als ein halbes Jahrhundert alten Zahlen heute noch rechtfertigen lassen.

Meister argumentierte, die Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer sei "verhältnismäßig gering". Der Kläger Hans-Joachim Lehmann verwies hingegen auf Grundstücke, die in Berlin früher an der Mauer gelegen hätten und mit der Wiedervereinigung als Filetstücke mitten in der Hauptstadt eine zehnfache Wertsteigerung erfahren hätten, ohne dass dies von der Grundsteuer berücksichtigt werde. Ähnlich kritisch äußerte sich der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Ein Steuergesetz müsse nach Maßgabe der Verfassung "die Realität abbilden".

Vertreter von Bund und Ländern erklärten, dass eine Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte zum totalen Ausfall der Grundsteuer führen könnte. Das wäre für Städte und Gemeinden nicht tragbar, weil sie mehr als zehn Prozent ihrer Steuereinnahmen ausmache.

Hamburg warnt vor massiver Mehrbelastung

Der Hamburger Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) warnte vor einer massiven Mehrbelastung für Mieter durch eine Reform. Eine Neufestlegung der Einheitswerte träfe Millionen Mieter, deren Immobilien in den vergangenen Jahren ohne eigenes Zutun eine erhebliche Wertsteigerung erfahren hätten, sagte er. Seiner Meinung nach sollte sich die Grundsteuer an den Boden- und Gebäudeflächen orientieren.

Der Deutsche Mieterbund und andere Verbände fordern, die Grundsteuer künftig allein als Bodensteuer zu erheben. Das würde der Spekulation entgegenwirken. Ein Reformvorschlag des Bundesrats war im vergangenen Jahr im Bundestag hängen geblieben. Alle Beteiligten streben an, das Gesamtsteueraufkommen nicht wesentlich zu verändern.

Kirchhof wies zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass das Gericht, sollte es einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, entscheiden müsse, wie in der Zeit bis zu einer Neuregelung verfahren werden solle und wie mit bereits erlassenen Steuerbescheiden umzugehen sei. Gesetzgebungsverfahren und Neubewertung der Grundstücke und Immobilien würden mehrere Jahre dauern.

asa/dab/dpa/AFP
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