Wegen Einspruch aus Bayern Kanzleramt stoppt offenbar Scholz' Grundsteuer-Entwurf

Bundeskanzlerin Merkel, Finanzminister Scholz: Einigung gefordert
Foto: Kay Nietfeld/DPADas Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf für eine Grundsteuerreform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz offenbar gestoppt. Das Papier werde nicht in die Ressortabstimmung gehen, berichtete die "Bild"-Zeitung ohne Angabe von Quellen.
Scholz soll sich demnach vor einer Kabinettsbefassung erst mit Bayern einigen. Der CSU-regierte Freistaat fordert eine Öffnungsklausel, die den Bundesländern abweichende Regeln zur Grundsteuererhebung erlauben würde.
Scholz wolle sich nun am nächsten Freitag mit den Landesfinanzministern aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz treffen, um zusammen mit vier Verfassungsexperten die Möglichkeiten einer Öffnungsklausel auszuloten, schreibt das Blatt.
Scholz hatte sich Mitte April zuversichtlich gezeigt, dass ein Kabinettsentwurf für die Grundsteuerreform im Mai beschlossen werden könne. Ursprünglich war der Kabinettsbeschluss bereits für Ende April vorgesehen.
Die Grundsteuer muss laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden, weil die zur Berechnung genutzten sogenannten Einheitswerte veraltet sind. Eine Neuregelung muss bis zum Jahresende gefunden werden.
Scholz setzt auf ein wertabhängiges Modell, in das bei Wohngrundstücken auch das örtliche Mietniveau, das Baujahr eines Gebäudes und der Bodenrichtwert einfließen sollen. Die CSU bevorzugt eine Immobilienbewertung allein nach der Fläche.
Die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, die so jährlich rund 14 Milliarden Euro einnehmen. Außer für Immobilienbesitzer ist die Höhe der Steuer auch für Mieter wichtig, denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen.