Verfassungwidrige Grundsteuer Klatsche mit Anlauf

Die Berechnung der Grundsteuer überfordert Politiker seit Jahrzehnten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Eine Reform muss endlich her. Wie wird die Steuer künftig ermittelt? Drei Szenarien.
Neubaugebiet in Nordrhein-Westfalen

Neubaugebiet in Nordrhein-Westfalen

Foto: imago

Den Deutschen und ihrer Bürokratie eilt der Ruf voraus, besonders rational und effizient zu sein. Bei näherem Hinsehen bekommt dieses Bild gelegentlich Risse. So war es an sich kein schlechter Gedanke, dass der deutsche Staat die Grundsteuer mithilfe sogenannter Einheitswerte erhebt. Sie spiegeln unter anderem die Lage eines Grundstücks und das Alter darauf gebauter Häuser wider.

Nur hätte man diese Werte wohl gelegentlich an die Realität anpassen sollen, wie es laut Gesetz alle sechs Jahre vorgesehen ist. Tatsächlich geschah das in Ostdeutschland seit 1935 nicht ein einziges Mal, im Westen nur einmal im Jahr 1964. Und deshalb hat die Politik nun wieder einmal vom Bundesverfassungsgericht ausführliche Hausaufgaben bekommen.

Am Dienstag verwarfen die Richter die bisherige Grundsteuer als verfassungswidrig. Das Festhalten an den alten Einheitswerten führe zu "gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen", kritisierten sie. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sprach von einer "Klatsche aus Karlsruhe", welche die Politik "mit viel Anlauf" treffe.

Bis Ende 2019 muss nun eine Neuregelung gefunden werden, die ab 2025 gilt. "Das sollte zu schaffen sein", sagt Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Doch bis zur Umsetzung des Urteils dürfte es noch hitzige Diskussionen geben. Denn die Politik schraubt an einem komplizierten System.

Benötigt werden zur Berechnung der Grundsteuer bislang drei Komponenten: Neben dem Einheitswert gibt es eine Messzahl, die sich nach Art der Bebauung richtet, und einen Hebesatz, den die Gemeinden festlegen können. (Mehr zum Verfahren finden Sie hier.) Für die bislang einzige Aktualisierung der Einheitswerte in den Sechzigern erhielten Hausbesitzer allein 176 Fragen zur Beschaffenheit von Eigenheim und Grundstück. Ein SPD-Abgeordneter bekannte damals : "Ich bin zu dumm, um diese Fragebogen auszufüllen."

Komplette Neubewertung ist unwahrscheinlich

Dass nun rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland komplett neu bewertet werden, ist unwahrscheinlich - auch weil die Kosten der notwendigen Gutachten um ein Vielfaches über den jährlichen Steuereinnahmen lägen. Stattdessen muss die Politik eine Formel finden, mit der die in Karlsruhe kritisierte Ungleichbehandlung eingedämmt wird, ohne dass der bürokratische Aufwand zu hoch ausfällt.

Für ein besonders einfaches Modell werben Bayern und Hamburg. Demnach wäre für die Grundsteuer künftig alleine die Fläche von Grundstücken und Gebäuden entscheidend. Ein entscheidender Vorteil des sogenannten Äquivalenzmodells aus Sicht seiner Befürworter: Der in beiden Bundesländern zum Teil enorme Anstieg der Immobilienpreise würde nicht zu Steuererhöhungen führen, zudem könnten Bayern und Hamburger wohl Mehrbelastungen im Länderfinanzausgleich vermeiden.

Einen starken Anstieg der Grundsteuer wollen auch andere Länder vermeiden, spürbare Verluste aber ebenfalls. Zwar macht die Steuer nur etwa 0,4 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung aus und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt der Industrieländer. Doch die zuletzt knapp 14 Milliarden Euro aus der Grundsteuer kommen komplett den Kommunen zugute, für die sie damit laut Verfassungsgericht "erhebliche Bedeutung" hat.

Die übrigen Bundesländer einigten sich denn auch schon 2016 auf eine Formel, bei der die Einnahmen unterm Strich gleich hoch bleiben sollen. Bei ihrem Kostenwertmodell wäre für unbebaute Grundstücke künftig der Bodenrichtwert maßgeblich, der sich aus Verkäufen in der Umgebung ergibt. Für Gebäude würde ein Kostenwert eingeführt, der sich nach der Grundfläche und den pauschalen Herstellungskosten bemisst und je nach Alter um bis zu 70 Prozent gemindert werden kann.

Das Kostenwertmodell wurde vom Bundesrat verabschiedet, aber wegen des Widerstands aus Bayern und Hamburg nie im Bundestag beraten. "Das rächt sich spätestens jetzt", sagt der hessische Finanzminister Schäfer. Denn nun sei kein Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren. Ein solches Konzept kann sowohl von den Ländern als auch aus dem Bundestag oder der Bundesregierung kommen. Das Bundesfinanziministerium versprach am Dienstag, sich zügig um eine Neuregelung zu kümmern. Die Frist bis Ende 2019 sei eine Herausforderung, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht (SPD). "Diese nehmen wir an."

In der Großen Koalition ist die Grundsteuer auch als mögliches Instrument gegen steigende Mieten und Grundstückspreise in den Blick geraten. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, "die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern". Als konkretes Instrument nennen die Koalitionäre eine sogenannte Grundsteuer C, mit der unbebaute Grundstücke deutlich höher besteuert würden. Eine solche Steuer wurde Anfang der Sechzigerjahre jedoch schon einmal nach nur zwei Jahren wieder abgeschafft.

Ebenfalls gegen Spekulationen helfen soll eine reine Bodensteuer. Dieses Konzept wird von einem erstaunlich breiten Bündnis unterstützt, das vom Naturschutzbund Nabu bis zum unternehmensnahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) reicht. Entscheidend wäre in diesem Fall allein der Wert des Bodens, unabhängig von der Art der Bebauung.

Im Gegensatz zu heute könnten Investitionen in neue oder bestehende Gebäude dann nicht mehr zur steigenden Grundsteuern führen. "Eine Bodensteuer hätte starke positive Effekte auf den Boden- und Wohnungsmarkt", warb der IW-Experte Ralph Henger nach dem Karlsruher Urteil. Diese würde "Spekulationen verteuern und schafft somit einen Anreiz zu bauen".

Preußen als Vorbild?

DIW-Ökonom Bach weist darauf hin, dass auch eine Bodensteuer ungerecht erscheinen könnte. "Sie führt natürlich dazu, dass für den Bankenturm in Frankfurt das Gleiche gezahlt wird wie für ein benachbartes Verwaltungs- oder Wohngebäude." Dennoch hält auch er das Modell für eine bedenkenswerte Alternative. Die dafür notwendigen Bodenrichtwerte sind grundsätzlich bundesweit verfügbar. Für das Kostenwertmodell der Länder müssten hingegen zunächst Daten zu Gebäuden und ihren Baukosten erhoben werden, was ebenfalls lange dauern könnten.

Grundsätzlich sei eine solche staatliche Kraftanstrengung durchaus möglich, sagt Bach mit Verweis auf die Geschichte. Preußen reformierte schon 1861 nach mehrjährigen Debatten im Parlament die Grundsteuer mithilfe neuer Katasterdaten.

Allerdings machte die Grundsteuer damals auch noch einen deutlich höheren Teil der staatlichen Einnahmen aus. Entsprechen viel war Preußen die Reform wert: Für die notwendigen Vermessungen stellte die Finanzverwaltung zeitweise 3500 Menschen ein. So viele Experten würden sich heute nach Ansicht von Bach schon aufgrund der guten Arbeitsmarktlage kaum finden. "Arbeitslose Finanzbeamte oder Architekten gibt's ja derzeit nicht so viele."

Zusammengefasst: Wegen stark veralteter Berechnungsgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer heutigen Form für verfassungswidrig erklärt. Nun muss die Politik bis 2019 eine neue Formel finden, die gerechter und in der Berechnung trotzdem nicht zu aufwendig ist. Eine Option wäre eine sogenannte Bodensteuer, die sich nur noch nach dem Wert von Grundstücken richtete, nicht nach ihrer Bebauung.

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