Neuer Regelsatz Hartz-IV-Empfänger sollen acht Euro mehr bekommen

Die Regierung plant einen Zuschlag für Hartz-IV-Empfänger. Laut einem Zeitungsbericht soll der Regelsatz ab Januar auf 382 Euro steigen - das wären acht Euro mehr als bisher. Der Sozialverband VdK kritisiert die Erhöhung als unzureichend.
Jobcenter: Kabinett soll in der kommenden Woche über Regelsatz entscheiden

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Foto: dapd

Berlin - Empfänger von Hartz IV sollen ab Januar 2013 etwas mehr Geld bekommen. Laut "Bild"-Zeitung will die Bundesregierung den monatlichen Regelsatz auf 382 Euro anheben. Das wären acht Euro mehr als derzeit. Die Zeitung beruft sich auf einen Rechtsverordnungsentwurf des Sozialministeriums. Der Entwurf soll in der kommenden Woche vom Kabinett verabschiedet werden, hieß es.

Anfang 2012 war der Regelsatz um zehn Euro auf nun 374 Euro gestiegen. Die Höhe wird durch eine statistische Erhebung der Ausgaben ermittelt, die die 15 Prozent Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen tätigen. Von diesen Werten zieht der Gesetzgeber dann Posten ab, die er für nicht existenzsichernd ansieht.

Ein möglicher Anstieg um acht Euro entspricht 2,1 Prozent und damit der diesjährigen Erhöhung der Rentenbezüge. Erstmals nach der Hartz-Reform von 2010 steigen dann auch die Sätze für ältere Kinder der Langzeitarbeitslosen. Das sieht der Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der am kommenden Mittwoch dem Bundeskabinett zugeleitet werden soll. Nach dem Entwurf steigt der Hartz-IV-Satz für Partner auf 345 Euro (plus 8 Euro), für Kinder von 0 bis sechs Jahren auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

Der Sozialverband VdK kritisiert die Anhebung als zu niedrig. Die Verbandsvorsitzende Ulrike Mascher sagte der "Bild"-Zeitung: "Auch mit acht Euro mehr kann der tatsächliche Bedarf von Alleinerziehenden mit Kindern nicht gedeckt werden. Da bleibt zu wenig für die gesunde Ernährung und für die Kleidung der Kinder übrig." Auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, reiche die Erhöhung nicht aus.

Mascher warnte vor einer wachsenden Ungleichheit zwischen Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten. Bei Ruheständlern mit 45 Versicherungsjahren sei die gesetzliche Rentenhöhe auf 51 Prozent des Nettolohns gesunken, sagte die Verbandschefin der "Süddeutschen Zeitung".

Der Höchstsatz beim Ruhegehalt für die Pensionäre betrage nach 40 Dienstjahren dagegen immer noch 71,75 Prozent der früheren Bezüge. Maschers Forderung: Das gesetzliche Rentenniveau dürfe nicht wie geplant bis auf 43 Prozent im Jahr 2030 sinken. Die Regierung müsse es vielmehr bei 50 Prozent einfrieren.

cte/ssu/Reuters/dpa/dapd
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