Seit 2007 Jobcenter verhängten Hartz-IV-Sanktionen in Höhe von zwei Milliarden Euro

Jobcenter (in Schwerin)
Foto: Jens Büttner/ picture alliance / dpaWer Arbeitslosengeld II bezieht, das sogenannte Hartz IV, darf keine zumutbaren Jobangebote oder Ausbildungen verweigern, Termine unentschuldigt versäumen oder zusätzliche Einkommen verschweigen - sonst können die Jobcenter die Auszahlungen kürzen. Von diesen Sanktionen machen sie offenbar ausgiebig Gebrauch. Die Summe der Gelder, die Hartz-IV-Beziehern nicht ausgezahlt wurden, beträgt von 2007 bis 2016 insgesamt 1,9 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervorgeht, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.
Zuletzt stieg die Jahressumme der Sanktionen um mehr als vier Millionen auf knapp 175 Millionen Euro 2016. Die Zahl schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 204 und 170 Millionen Euro.
Im Jahr 2016 gab es im Jahresdurchschnitt rund 134.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion. 2007 waren es erst 123.000 gewesen. Einen Höchstwert gab es 2012 mit 150.000. Gut 939.000 Sanktionen wurden 2016 neu verhängt, diese Zahl schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 783 000 und 1,02 Millionen. Die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug im vergangenen Jahr 108 Euro.
3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher hatten 2016 mindestens eine Sanktion. Diese Sanktionsquote schwankte in den vergangenen zehn Jahren zwischen 2,4 und 3,4 Prozent.
Zimmermann sagte: "Grundrechte kürzt man nicht." Die Sanktionen verstießen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, sagte sie der dpa. Anstatt die erwerbslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können. Die Sanktionen müssten abgeschafft werden, forderte die Vizefraktionschefin der Linken.