Imagepolitur Von der Leyen will Hartz IV schönfärben

Arbeitsministerin von der Leyen: Neuer Name zur Hartz-IV-Imagekorrektur
Foto: Berthold Stadler/ APNMünchen - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will den Begriff "Hartz IV" aus dem Sprachgebrauch tilgen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") berichtet, soll der Begriff "Basisgeld" bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze im Sozialgesetzbuch an seine Stelle treten. Dieser solle die im Volksmund gebräuchliche Bezeichnung "Hartz IV" für die Grundsicherung für Erwachsene und Kinder (offiziell Arbeitslosengeld II) ablösen. Ein endgültiger Name stehe aber noch nicht fest, sagte der Ministeriumssprecher dem Blatt. Die Regelungen sollten für die Bürger zudem verständlicher sein als bisher.
Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Festsetzung der Regelsätze für die Grundsicherung bisher intransparent und willkürlich war und bis Jahresende eine Neuberechnung verlangt. Von der Leyen will laut "SZ" am kommenden Montag den ersten Teil des Gesetzentwurfs zur Diskussion stellen. Darin wird unter anderem die neue Berechnungsmethode dargelegt. Eine Woche später plant das Ministerium, die neuen Hartz IV-Sätze zu veröffentlichen. Der Ministeriumssprecher sagte, das Ministerium lasse mehrere Varianten zur Neufestsetzung des "Basisgelds" durchrechnen.
Doch die Reform reicht noch weiter: Von der Leyen will die staatlichen Hilfen für Kinder gleich grundlegend neu und zielgenauer organisieren als bisher. Dabei setzt sie im Kern stärker auf Hilfen per Gutschein und Sachleistung statt auf höhere Geldtransfers.
Länder und Kommunen haben Bedenken
Die "Chipkarte" soll eine Art digitales Gutscheinsystem etablieren, über das Kinder geeignete Leistungen - vom Schulessen bis zu Kultur- und Freizeitangeboten - in Anspruch können. Je nach Bedürftigkeit der Eltern würde das Kartenguthaben in unterschiedlicher Höhe vom Staat finanziert. Parallel will von der Leyen neue "Familienlotsen" einsetzen, die zwischen Hartz-IV-Jobcentern, kommunaler Jugendhilfe und Schulen koordinieren.
Die Bundesländer, auf deren Mitwirkung von der Leyen angewiesen ist, haben jedoch schon erhebliche Bedenken gegen die Pläne formuliert. Die Kommunen fürchten, dass sie durch die Reform zusätzliche Kosten aufgebürdet bekommen.
Eine Schwierigkeit des gesamten Reformprojekts besteht darin, dass sich dadurch entstehenden Kosten bisher noch kaum bestimmen lassen: Derzeit arbeiten die zuständigen Stellen daran, alle Daten zusammenzutragen, die zur Neubemessung aller Hartz-IV-Bedarfe nötig sind. Das Gesetz muss spätestens am 17. Dezember den Bundesrat passieren.
Auch das Sparpaket wird seine Wirkung entfalten. Die schwarz-gelbe Koalition will Hartz-IV-Empfängern die Beiträge zur Rentenversicherung ebenso streichen wie den Heizkostenzuschuss und das Elterngeld von monatlich 300 Euro. Diese geplanten Kürzungen ernten in der Opposition heftige Kritik. Linken-Parteichefin Gesine Lötzsch nannte den Wegfall des Heizkostenzuschusses "besonders zynisch".