Einheitliche Abgaben Indien verabschiedet historische Steuerreform

Das indische Steuerrecht ist ein Wirrwarr aus zentralstaatlichen und lokalen Abgaben. Damit ist nun Schluss: Einstimmig hat das Parlament den Weg für eine landesweit einheitliche Steuer freigemacht.
Blumenverkäufer auf Markt in Indien

Blumenverkäufer auf Markt in Indien

Foto: NOAH SEELAM/ AFP

Zehn Jahre lang wurde in Indien über die Reform des Steuerrechts gestritten. Nun hat das Parlament den Weg zu einem einzigen großen Wirtschaftsraum in dem Land freigemacht. Einstimmig verabschiedete das Oberhaus in Neu Delhi die Einführung einer neuen, landesweiten Steuer auf Waren und Dienstleistungen (GST).

Für Indien ist es die wohl bedeutendste Reform des Steuerrechts der vergangenen Jahrzehnte. Die indirekte Steuer soll ein Wirrwarr zentralstaatlicher und lokaler Abgaben ablösen und würde nach den Worten von Finanzminister Arun Jaitly einen einheitlichen Markt in Indien schaffen. Damit sollen Produktionskosten gesenkt und die Wirtschaft angekurbelt werden. Vor allem der Transport von Gütern über die Grenzen der Bundesstaaten soll dadurch billiger werden.

Der Gesetzentwurf hatte im vergangenen Jahr das Unterhaus passiert. Im Oberhaus fehlte der regierenden BJP von Ministerpräsident Narendra Modi allerdings die notwendige Zweidrittelmehrheit für ein solches Gesetz. Nach Zugeständnissen an die oppositionelle Kongresspartei gab diese aber ihren Widerstand auf. Die Kongresspartei hatte die Steuerreform 2006 selbst ins Gespräch gebracht.

Die 29 Bundesstaaten, die im Zuge der Reform ihre Besteuerungshoheit aufgeben, müssen ebenfalls zustimmen und gemeinsam mit dem Parlament Höhe und Umfang der Steuer festlegen. Die Besteuerung von Alkohol ist von der GST ausgenommen. Nach dem Willen der Regierung soll die Reform zu Beginn des nächsten Steuerjahrs im April 2017 in Kraft treten.

brk/dpa
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