Neue Statistik Jena ist Spitzenreiter beim Elterngeld für Väter

Wo bleibt Papi gern zu Hause? In Jena! Nirgends nehmen mehr Väter Elterngeld in Anspruch. Eine neue Statistik zeigt, in welchen deutschen Städten besonders viele Männer die Leistung nutzen - und wo die Elterngeld-Muffel leben.
Eltern mit Kindern: Jeder dritte deutsche Vater nutzt das Elterngeld

Eltern mit Kindern: Jeder dritte deutsche Vater nutzt das Elterngeld

Foto: Frank Leonhardt/ picture alliance / dpa

Wiesbaden - Die Landkarte der deutschen Väter, die Elterngeld beziehen, ist bemerkenswert. Am höchsten ist die Quote in der thüringischen Universitätsstadt Jena, teilte das Statistische Bundesamt mit. Dort nahm 2012 jeder zweite Mann, der Vater wurde, die Leistung in Anspruch.

Die zweithöchste Quote der 402 kreisfreien Städte und Landkreise in Deutschland weist der bayerische Kreis Main-Spessart mit 48 Prozent auf. Schlusslichter der Statistik  sind Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen und Neumünster in Schleswig-Holstein. In diesen beiden Städten bezog nur gut jeder zehnte frisch gebackene Vater Elterngeld.

Väter bekommen deutlich mehr Elterngeld als Mütter

In 266 kreisfreien Städten und Landkreisen bekam mindestens jeder vierte Vater eines 2012 geborenen Säuglings Elterngeld. Eine Konzentration der Leistungsbezieher stellen die Statistiker in Bayern, Sachsen und Thüringen fest. Bundesweit nutzten 96 Prozent der Mütter Elterngeld - aber nicht einmal jeder dritte Vater (29,3 Prozent). Allerdings bezogen damit so viele deutsche Männer Elterngeld wie noch nie: im Vorjahr 2011 war es nur jeder vierte Vater.

In Ingolstadt hatten Väter mit durchschnittlich 1464 Euro im Monat den höchsten Anspruch. In 246 Kreisen (61 Prozent) lag der Anspruch im Mittel bei mindestens 1200 Euro - vor allem im Süden und Südwesten.

Mit durchschnittlich 1231 Euro lag der Elterngeldanspruch von Vätern wieder deutlich über jenem der Mütter mit 883 Euro. Mütter hatten die höchsten Ansprüche in Heidelberg (1122 Euro), München (1118 Euro) und Frankfurt am Main (1103 Euro). Die genannten Beträge beziehen sich auf Väter und Mütter, die vor Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren.

bos/dpa

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