Corona-Zuschläge Jobcenter sollen Schüler-Laptops für bedürftige Kinder zahlen

Die Koalition diskutiert noch über Corona-Hilfen für bedürftige Familien. Arbeitsminister Heil hat aber die Jobcenter bereits angewiesen, unter bestimmten Bedingungen Schüler-Laptops für Hartz-IV-Kinder zu zahlen.
Jobcenter sollen digitale Endgeräte für Hartz-IV-Kinder zahlen

Jobcenter sollen digitale Endgeräte für Hartz-IV-Kinder zahlen

Foto: Felix Kästle / dpa

An diesem Mittwoch will die Große Koalition bei ihrem Gipfel in Berlin auch über Hilfen für bedürftige Familien sprechen. Ein Instrument steht bereits fest: Die Jobcenter sollen die Kosten für digitale Endgeräte im Regelfall bis zu einer Höhe von 350 Euro übernehmen, heißt es in der Weisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit. »Corona darf nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler abgehängt werden, deren Familien auf die Grundsicherung angewiesen sind«, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil, (SPD), »zentral dabei ist die technische Ausstattung.«

Voraussetzung die Kostenübernahme durch die Jobcenter: Die Computer müssen »für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich« sein und es dürfen keine anderen Geräte von Dritten bereitstehen, insbesondere Leihgeräte von Schulen. Damit die Schulen solche Geräte bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen können, hatte die Bundesregierung die Mittel im Digitalpakt mit den Ländern um 500 Millionen Euro aufgestockt.

Nachweis erst ab 150 Euro

Weil allerdings die Beschaffung noch in vielen Bereichen hapert, hat Heil nun die Regelung für die Jobcenter rausgegeben. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen. Es muss dafür kein gesonderter Antrag gestellt werden, allerdings müssen sich die Eltern bei den Jobcentern melden. Es wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Eltern müssen den Bedarf benennen und nachweisen – zum Beispiel, wenn in der Schule keine Leihgeräte zur Verfügung stehen. Es reicht in diesem Fall eine formlose Bestätigung der Schule. Erst ab Ausgaben über 150 Euro muss auch der Kauf der Geräte nachgewiesen werden.

Generell bleibt es bei der Regelung, dass Hartz-IV-Haushalte digitale Endgeräte wie Laptops oder Drucker aus dem Regelbedarf beschaffen müssen. Das gilt auch weiterhin für Internetanschlüsse zu Hause. Bislang sei es nicht notwendig gewesen, dass jeder Schüler solche Geräte zur Teilnahme am Unterricht benötigte. »Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes hat sich diese Ausgangslage geändert«, heißt es in der Weisung. Derzeit finde Schulunterricht flächendeckend nahezu ausschließlich digital statt. »Digitales Lernen muss für alle möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern«, sagt Heil.

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